Headerimage

Protokoll Unternehmertag 2015

Erfreut über das Interesse und eine erneut hohe Teilnehmerzahl konnte Heinz Läufer (Leiter Strategischer Einkauf) wieder zahlreiche Forstunternehmer/-innen bzw. deren Mitarbeiter/-innen zum mittlerweile fünften Unternehmertag an der Zentrale der Bayerischen Staatsforsten in Regensburg begrüßen.

Zu Beginn der Veranstaltung übergab Heinz Läufer die Worte gleich an den Vorstandsvorsitzenden Martin Neumeyer, dem es nach seinem Amtsantritt am 01. April ein Anliegen war, die wichtigen Geschäftspartner der Bayerischen Staatsforsten persönlich zu begrüßen. Er betonte sogleich die Tatsache, dass ca. 60% des Holzeinschlages durch die Forstunternehmer erfolgen und somit deren Bedeutung für die Bayerischen Staatsforsten zeige. Neben dem laufenden regionalen Kontakt zwischen Forstunternehmer und Forstbetrieben bietet der jährliche Unternehmertag an der Zentrale Raum für eine BaySF-weite Betrachtung über bereits gemachte Erfahrungen und künftige Entwicklungen.

Sein erster Arbeitstag bei den Bayerischen Staatsforsten, so Martin Neumeyer, habe gleich stürmisch begonnen und meinte damit natürlich Sturm Niklas, durch welchen im bayerischen Staatswald rund 1,1 Millionen Festmeter Holz geworfen oder gebrochen wurden. Während im nordbayerischen Raum nur geringe Schäden auftraten, war das südbayerische Alpenvorland stark betroffen. Bei allen Forstbetrieben dominieren Einzel- bis Nesterwürfe, häufig über die gesamte Betriebsfläche verteilt. Flächige Schäden traten nur in geringerem Umfang auf. Der Anteil von Sturmwurf- zu Sturmbruchschäden liegt geschätzt bei 80:20. Besonders betroffen sind die Forstbetriebe München, Landsberg am Lech, Ottobeuren, Wasserburg, Oberammergau und Bad Tölz, die rund 50% der gesamten BaySF-weiten Sturmholzmenge zu bewältigen haben. Die erforderlichen Maßnahmen sind in kürzester Zeit landesweit auf Hochtouren angelaufen. Ziel ist es, durch schnelles und gründliches Aufarbeiten des Sturmholzes, verbunden mit zügigem Abtransport der Schadhölzer und dem Entzug von Brutraum durch Hacken von Restholz, 90% bis Ende Juni aufgearbeitet zu haben, um somit der Gefahr der Ausbreitung des Borkenkäfers entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang bedankte sich Herr Neumeyer bei den Forstunternehmen für ihr Engagement, die hohe Einsatzbereitschaft und die gute Zusammenarbeit. Bayernweit gilt derzeit ein grundsätzlicher Frischholzeinschlagsstopp für die Baumart Fichte.

Die wesentlichen Sturm-Aufarbeitungsmengen für mechanisierte Holzernte konnten an Forstunternehmer vergeben werden, die bei den Bayerischen Staatsforsten aktuell gültige Verträge haben, unter anderem durch Umsteuerung von noch offenen Vertragsmengen aus nicht bzw. wenig betroffenen Gebieten in die Hauptschadensgebiete. Es war der BaySF ein wichtiges Anliegen, auch in schwierigen Zeiten den Vertragspartnern nach Möglichkeit den Ausfall von vertraglich gebundenen Mengen zu ersparen. In Ausnahmefällen wurden dringliche Arbeiten (z. B. Straßen frei schneiden) mit kleinen Mengen an weitere Forstunternehmer vergeben. Auch diese Vergaben erfolgten in allen Fällen im Rahmen des Vergaberechts, welches vorsieht, bei gebotener Dringlichkeit mit entsprechend kurzen Fristen zu arbeiten.

Die zum Teil von den eigentlichen Leistungsbeschreibungen abweichenden Verhältnisse wurden bzw. werden durch Zuschläge - sofern auf Grund von Erschwernissen erforderlich - ausgeglichen, bspw. bei zusätzlich erforderlicher Technik, wie dem Einsatz von Baggern oder Schleppern zum Entzerren oder bei sehr verstreutem Hiebsanfall. Bei der Abordnung von Waldarbeitern in die Schadensschwerpunkte sind mit der Rotte zum Teil der Holzrücker mitgegangen und somit konnte auch in diesen Fällen oftmals ein Wegfall von Vertragsmenden vermieden werden.

Holz, das im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr ausgeliefert werden kann, wird aus Waldschutzgründen und um Qualitätsverluste zu vermeiden in Nasslagern außerhalb des Waldes bis ins Geschäftsjahr 2016 hinein zwischengelagert.

Die Sturmholzmengen aus dem Staatswald werden in laufende Holzverträge einfließen und im Hiebssatz des Kalenderjahres 2015 aufgefangen. Gute konjunkturelle Lage mit erfreulichen Wachstumsaussichten (neueste Prognose für 2015: Deutschland: +1,8%; Bayern: +2,2%; günstige Baukonjunktur) sorgt für weiterhin hohe Holznachfrage, die auch mittelfristig wieder zu stabilen Holzpreisen führen wird.    

Naturschutzziele und - Grundsätze sind, soweit im Hinblick auf Waldschutz und Arbeitssicherheit vertretbar - auch bei der Aufarbeitung des Schadholzes zu beachten, z. B. durch Belassen der Reste gebrochener Höhlenbäume und Stümpfe (Totholzanreicherung). Gleiches gilt für den Boden- und Wasserschutz. Hier bauen die Bayerischen Staatsforsten ganz besonders auf die Kompetenz, das Fachwissen und insbesondere die Umsicht der Forstunternehmer.

Selbstverständlich ist den Bayerischen Staatsforsten auch in Sondersituationen, wie aktuell durch Niklas, ein ruhiger und besonnener Geschäftsablauf wichtig. Maßgeblich ist dabei auch eine Strategie der langfristigen Verträge, sowohl auf der Holzverkaufsseite, als auch auf der Produktionsseite. Langfristige Bindungen bringen für alle Beteiligten Planungssicherheit und einen ruhigen Verlauf.

Die Forstunternehmer sind für die Bayerischen Staatsforsten ganz entscheidende Partner bei der nachhaltigen und schonenden Bewirtschaftung des bayerischen Staatswaldes, weshalb die BaySF ein verlässlicher und attraktiver Partner sein möchte. Gemeinsam trage man die Verantwortung für die pflegliche Behandlung der Waldböden und für eine Form der Waldpflege, die eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft findet.

Zum Schluss seiner Worte betonte Herr Neumeyer, dass er sich als neuer Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Staatsforsten auf die künftige Zusammenarbeit mit den Forstunternehmer freue und bot seitens der BaySF nochmals eine verlässliche Partnerschaft an. Er wünschte der weiteren Veranstaltung noch einen interessanten Verlauf sowie ein anschließendes geselliges Beisammensein mit weiterem Erfahrungsaustausch.  

Fortbildungsmöglichkeit für Mitarbeiter von Forstunternehmen

Für den nächsten Beitrag konnte man Thomas Fottner von der Bayerischen Waldbauernschule Kelheim „Goldberg“ (Bildungs- und Schulungszentrum für den Privat- und Körperschaftswald) gewinnen. Nachdem immer wieder Forstunternehmen beim Strategischen Einkauf bzgl. Fortbildungsmaßnahmen angefragt hatten, nahm Heinz Läufer Kontakt mit Herrn Fottner auf, der sich über das Interesse freute und als ehemaliger BaySF-Servicestellenleiter natürlich einen guten Einblick in dbzl. relevante Themen hat. Gerade in Hinblick auf Unfallverhütung spielt Fortbildung und aktuelles Fachwissen eine entscheidende Rolle.

Nach einer kurzen Vorstellung der Waldbauernschule (Lehrsäle, Schulungs- und Werkräume, Internat und eigene Gastronomie) sowie dem Hinweis auf das Standardbildungsangebot

  • Praxisausbildung Motorsäge
  • Praxisausbildung Seilwinde
  • Praxisausbildung seilunterstützte Fällung
  • Praxisausbildung Rückewagen
  • Praxisausbildung Hebebühne
  • Praxisausbildung Pflanzung
  • Praxisausbildung Wertastung und Pflege
  • Arbeitsverfahren und Qualitätssicherung
  • Holzsortierung in Theorie und Praxis
  • Waldbauliche Exkursionen und Übungen
  • Überbetriebliche Ausbildung für AZUBI

stellte Herr Fottner die derzeitigen speziellen Fortbildungsangebote für Forstunternehmen vor:

Motorsägenkurse

  • Basiskurs (5-tägig)
  • Fortgeschrittene (4-tägig)
  • Problemfällung (3 oder 5-tägig)
  • Hebebühne (3, 4 oder 5-tägig)
  • Praxis für Profis (3-tägig)

Neu: Beifällung zum Harvester (2-tägig)

Maschinenkurse

  • Wiederkehrende Seilwindenprüfung (1-tägig)
  • Wiederkehrende Rückekranprüfung (1-tägig)
  • Arbeiten mit der Seilwinde (2-tägig)
  • Arbeiten mit dem Rückewagen (1-tägig)
  • Rückelehrgang (5-tägig)

Neu: Instruktorenschulung Forwarder / Harvester  

Waldbau und Holzsortierung

  • Pflege und Durchforstung  (Grundmodul; 3-tägig)
  • Pflege und Durchforstung  (Aufbaumodul; 2-tägig)
  • Holzsortierung und Verwendung (2-tägig)

Neu:

  • Waldbau für Forstunternehmen (3-tägig)  
  • Holzsortierung für Forstunternehmen (1-tägig) 
  • Boden- und Umweltschutz beim Maschineneinsatz (1-tägig)  

Weitere Kurse

  • Freischneider Mäharbeiten (2-tägig)
  • Freischneider Jungbestandspflege (2-tägig)
  • Pflanzung (2-tägig)
  • Wertastung (2-tägig)
  • Seilklettertechnik SKT-A und B (Münchner Baumkletterschule; je 5-tägig)  

 

Grundsätzlich: Alle Kurse nach Absprache (Tel. 09441-6833 0)

Kursanmeldung oder Absprachen:
Tel.: 09441 – 6833 0
Email: poststelle@wbs.bayern.de
Internet: www.waldbauernschule.de  (--> wbs shop) 

Aktuelles zu Ausschreibungen

Im nächsten Beitrag wies Johannes Lerzer (Jurist und Mitarbeiter Teilbereich Recht) in kompakter Form auf die wesentlichen Punkte des Mindestlohngesetzes hin. Diese Regelungen betreffen überwiegend das Verhältnis Arbeitgeber / Arbeitnehmer, jedoch in bestimmten Punkten auch das Verhältnis öffentlicher Auftraggeber / Auftragnehmer, d.h. die BaySF hat in diesem Zusammenhang besondere Verpflichtungen, weshalb Änderungen in den in der Ausschreibung mitgeltenden Dokumenten erforderlich waren. Die Forstunternehmen werden gebeten, die nachfolgenden aktualisierten Dokumente (Anlagen zur Ausschreibung bzw. einzusehen unter www.baysf.de - Ausschreibungen) zur Kenntnis zu nehmen:

  • Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB)
  • Zusätzliche Vertragsbedingungen der Bayerischen Staatsforsten AöR für den Einsatz von Unternehmern im bayerischen Staatswald (ZVU)
  • Bewerbererklärung: Erklärung des Auftragnehmers, dass er in der Vergangenheit nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist und somit nicht gemäß § 19 Abs. 1 MiLoG von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist. Dokumentation und Recht auf Einsichtnahme Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Aufzeichnungs- und Bereithaltungspflicht nach § 17 Abs. 1 und 2 MiLoG einzuhalten und bei Aufforderung durch die BaySF die Aufzeichnungen vorzuzeigen.

Ggf. zusätzlich vorzulegende Unterlagen:

  1. Für Auftragnehmer mit Sitz im Ausland: Nachweis über die schriftliche Anmeldung nach § 16 Abs. 1 MiLoG bei der zuständigen Behörde der Zollverwaltung sowie Nachweis über beigefügte Versicherung nach §§ 16 Abs. 2, 20 MiLoG.
  2. Für Auftragnehmer, die Arbeitskräfte von einem Verleiher mit Sitz im Ausland entleihen: Nachweis über die schriftliche Anmeldung der überlassenen Arbeitnehmer nach § 16 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 MiLoG bei der zuständigen Behörde der Zollverwaltung sowie Nachweis über beigefügte Versicherung nach §§ 16 Abs. 4, 20 MiLoG.  

Aktuelles zur Lieferantenbeurteilung

Unter diesem Punkt stelle Herr Läufer Änderungen bei der Lieferantenbeurteilung vor, die vorgenommen wurden, weil aus dem Kreis der Forstbetriebe immer wieder der Wunsch nach einer Anpassung von Lieferantenbeurteilung/ Abnahmeprotokoll kam. Die letzte Aktualisierung war im August 2011.

Wesentliches Ziel war: In der  Gewichtung der einzelnen Kriterien soll mehr Gewicht auf naturale Ergebnisse der Maßnahme gelegt werden.

Der Punkt „Arbeitsqualität“ soll nun das Ergebnis repräsentieren. Hier ist künftig nicht mehr der Aufwand zur Erreichung der BaySF-Standards das entscheidende Kriterium, sondern das Ergebnis. Es werden jedoch weiterhin keine Schäden gemessen oder sonst aufwendig ermittelt.

Bei einigen Kriterien wird nun die Beurteilung auf 2 Möglichkeiten (ja/nein) reduziert: bessere Differenzierung der Gesamtbeurteilung

Bis dato wurde nur die Leistungsart „Holzernte masch. inkl. Bringung“ bearbeitet. Andere Leistungsarten sollen folgen.

Die Arbeitsanweisung „Abnahmeprotokolle Unternehmereinsatz zur Lieferantenbeurteilung und Abnahme einer forstlichen Dienstleistung“ wird entsprechend angepasst. Bei den Schulungen der Einsatzleiter und Servicestellenleiter im März/April wurde das Thema bereits kommuniziert. Die Einführung der komplett neuen Abnahmeprotokolle soll zum Geschäftsjahreswechsel (01. Juli) erfolgen.

Sonstiges / Diskussion

Zum Ende der Veranstaltung war noch Gelegenheit für Fragen und zur Diskussion. Dabei wurden seitens der Forstunternehmen folgende Themen angesprochen bzw. Wünsche geäußert, die BaySF-intern überprüft werden:

  • genauere Bestandsbeschreibung oder Möglichkeit zur vorherigen Besichtigung
  • bessere Bestandsvorbereitung
  • häufigerer Kontakt zu Einsatzleitern
  • unterschiedliche Qualität der Längenaushaltung durch Waldarbeiter (Langholz / Sortimente)
  • häufig sind Gassenabstände weit über 30 m anzutreffen
  • Es sollte akzeptiert werden (also nicht generell Bedingung der Ausschreibung), wenn Unternehmen nicht im Gutschriftsverfahren abgerechnet werden möchten.
  • teilweise zu lange Zeiten für Abrechnungen im Gutschriftsverfahren; gleichmäßige Taktung der Abrechnungen
  • Daten auf Gutschriftsanzeige teilweise nicht ausreichend, um diese nachzuvollziehen (z. B. Abrechnung nach HAB anstatt Distrikt). Ggf. Kopie der Fertig-/Bereitstellungsanzeige der Abrechnung beifügen.
  • Stückzahlen-Angabe bei Langholz-Abrechnung
  • Bei langfristigen Aufträgen sollten häufiger Abnahmeprotokolle gemacht werden, z.B. für einzelne Hiebe oder wenn sich Rahmenbedingungen ändern.
  • Stand der LBU-Punktezahl sollte den Auftragnehmern unaufgefordert 1x jährlich zugeschickt werden.
  • Jede Ausschreibung soll VPI-Anpassung und Dieselpreis-Anpassung enthalten.
  • Problem (Nägel!) mit zusammengeschnittenen Hochsitzen in Rückegassen  

Abschließend kann man festhalten, dass auch der diesjährige Unternehmertag wieder zu einer künftig verbesserten partnerschaftlichen Zusammenarbeit beitragen wird. In diesem Sinne lies man den Tag, nach einer Stärkung am Buffet, noch bis in den Abend hinein - bei geselligem Beisammensein und weiteren geschäftlichen aber auch vielen privaten Gesprächen - ausklingen.