Erschließung
Rückgrat einer nachhaltigen Forstwirtschaft ist die Erschließung der Bestände. Das geschieht mit Forststraßen, Rückegassen, Rückewegen und Seillinien.
Das Befahren der Waldflächen im Rahmen der Holzernte ist nur auf speziellen Erschließungslinien erlaubt. Diese so genannte Feinerschließung beschränkt das Befahren des Waldbodens auf systematisch angelegte und gekennzeichnete sowie bestockungsfreie Schneisen, so genannte Rückegassen. Durch regelmäßige Abstände von rund 30 Metern liegt der Anteil der befahrenen Fläche bei nur rund 15 %. Eine mögliche Bodenverdichtung und Schäden an Randbäumen beschränken wir so auf diese permanenten Befahrungslinien. Bei feuchter Witterung, die ein Arbeiten ohne Bodenschäden nicht mehr erlaubt, werden Rückearbeiten eingestellt bzw. es wird auf unbedenklich befahrbare Bestände ausgewichen.
Damit erfüllen wir auch eine der Forderungen von PEFC, der wichtigsten deutschen Forstzertifizierung. Diese sehen zwingend vor, dass die Erntemaschinen das geschlagene Holz ausschließlich über Rückegassen oder -wege zu den Forststraßen transportieren.
Rückewege dienen der Feinerschließung des Waldes z.B. an Hängen, die so steil sind, dass Rückegassen nicht mehr in Falllinien gelegt werden können. Im Unterschied zu Rückegassen werden sie mit Maschinen gebaut und je nach Bedarf maschinell in Schuss gehalten.
Forststraßen sind befestigte Wege, die sicherstellen, dass das geerntete Holz ganzjährig mit LKW aus dem Wald transportiert werden kann.