Windenergie
im Staatswald

Windenergie im Staatswald

Der Bayerische Landtag hat den Bayerischen Staatsforsten das Nutzungsrecht an mehr als 800.000 ha Fläche mit dem Auftrag übergeben, diese Flächen vorbildlich, nachhaltig und in besonderer Weise dem Gemeinwohl verpflichtet zu bewirtschaften. Zu diesem Bewirtschaftungsauftrag gehört auch die Nutzung regenerativer Energien.

Die Windenergie ist dabei ein integraler Bestandteil des vor rund 300 Jahren in der Forstwirtschaft geprägten Prinzips der Nachhaltigkeit:

Mit einer vergleichsweise geringen Flächeninanspruchnahme erzeugen Windenergieanlagen über den Baumwipfeln umweltfreundlich regenerativen Strom ohne negative Auswirkungen auf den umliegenden Baumbestand. Durch den Ersatz fossiler Energieträger kann die Windenergie darüber hinaus zu einer Verminderung klimaschädlicher Treibhausgase beitragen. Nach Beendigung des Betriebs können Windenergieanlagen rückstandslos zurückgebaut, die Baumaterialien aus dem Wald entfernt und die ehemaligen Betriebsflächen wieder zu einem neuen artenreichen Mischwald entwickelt werden.

Wir stehen der Windenergie daher positiv gegenüber und bieten interessierten Unternehmen, die Windenergieanlagen projektieren, errichten und betreiben, Staatswaldflächen, die potenziell zur Nutzung für die Windenergie geeignet sind, regelmäßig im Rahmen von öffentlichen wettbewerblichen Auswahlverfahren im Folgenden auf dieser Seite an.

Für Auskünfte zum Auswahlverfahren sowie für Fragen zur Umsetzung von Windenergieprojekten im Bayerischen Staatswald steht Ihnen Herr Bernd Vetter (bernd.vetter@baysf.de) gerne zur Verfügung.

Mit dem Bau von Windenergieanlagen gehen Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die vom Vorhabenträger zu kompensieren sind. Mit der langjährigen Expertise im Bereich natur-, arten- und waldrechtlicher Kompensationsmaßnahmen auf Staatsforstflächen sowie als Betreiber eines gewerblichen Ökokontos stehen wir als Partner bei der Planung und Umsetzung erforderlicher Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung.

Hier finden Sie Informationen zum Ökokonto der Bayerischen Staatsforsten und zu unseren aktuellen Angeboten an bestätigten Ökokontoflächen!

Für Fragen zum Ökokonto sowie zum Leistungsportfolio der Bayerischen Staatsforsten bei Kompensationsmaßnahmen steht Ihnen Herr Korbinian Häuslschmid (korbinian.haeuslschmid@baysf.de)  zur Verfügung.

Mehr zum Thema der Energiegewinnung im Wald erfahren Sie in unserem Magazin "Waldenergie" - kostenlos nach Hause bestellen oder digital lesen!

Auswahlverfahren Windenergie

Wir, die Bayerischen Staatsforsten (BaySF), sehen im Ausbau der Windenergie einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zu einer nachhaltigen und eigenständigen Energieversorgung.

Für uns ist die erfolgreiche Realisierung von Windenergieprojekten im Staatswald eng mit der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und der Gemeinde, in der das jeweilige Windprojekt geplant ist (Standortgemeinde), verbunden. 

Wir sind überzeugt, dass mit einer gemeinsam mit der jeweiligen Standortgemeinde abgestimmten kommunalfreundlichen Lösung, die vor der beabsichtigten Initiierung eines Windenergieprojektes erfolgt und die Belange der Kommunen bestmöglich berücksichtigt (z.B. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am geplanten Windprojekt), diese Akzeptanz geschaffen werden kann.
Als Unternehmen mit dem Auftrag zur nachhaltigen und vorbildlichen Bewirtschaftung des Staatswaldes ist uns darüber hinaus die waldschonende Umsetzung von Windenergieprojekten ein besonderes Anliegen.

Leitlinien für den Ausbau der Windenergie im Staatswald sind absolute Kommunalfreundlichkeit und Konzepte für Bürgerwindanlagen. Damit der Ausbau der Windenergie im Staatswald zügig vorangebracht werden kann, haben wir vor diesem Hintergrund ein Verfahren zur Bereitstellung von Staatswaldflächen entwickelt. Die größtmögliche Berücksichtigung der kommunalen Belange sowie eine wald- und flächenschonende Umsetzung von Windenergieprojekten und die Realisierung von Konzepten für Bürgerwindanlagen stehen für uns im Vordergrund.

Die Bayerischen Staatsforsten bieten daher interessierten Unternehmen, die Windenergieanlagen projektieren, errichten und gegebenenfalls betreiben, Staatswaldflächen (Projektflächen) regelmäßig im Rahmen öffentlicher, wettbewerblicher Auswahlverfahren eigener Art (außerhalb der Regelungen des Kartellvergaberechts) an.
Besonders kennzeichnend für diese Auswahlverfahren ist einerseits, dass die angebotenen Projektflächen von den BaySF hinsichtlich der potenziellen Nutzung für die Windenergie auf wesentliche Restriktionen fachlich vorgeprüft sind (z.B. Abstand zur Wohnbebauung, Schutzgebiete, Pufferzonen zu Straßen und Leitungen). Mit der jeweiligen Standortgemeinde sind darüber hinaus bereits die kommunalen Belange für den möglichen Betrieb von Windenergieanlagen auf diesen Projektflächen abgestimmt und diese als wesentliche Rahmenbedingungen der BaySF verbindliche Bestandteile des jeweiligen Auswahlverfahrens.

Mit dem Bieter, der die Eignungskriterien des jeweiligen Auswahlverfahrens erfüllt und der bei der Wertung der Angebote zur Projektrealisierung mit der höchsten Punktzahl hervorgegangen ist, schließen die BaySF einen Standortsicherungsvertrag (StoSV) für die Projektfläche ab.
Der StoSV gewährt dem Vertragspartner das exklusive Recht, die Projektfläche zu beplanen, Voruntersuchungen durchzuführen, Gutachten über den Standort fertigen zu lassen und das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz einzuleiten. Nach positivem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens hat der Vertragspartner den Anspruch auf Abschluss eines Pachtvertrages zu den von ihm im Auswahlverfahren angebotenen und im Standortsicherungsvertrag vereinbarten Konditionen.

Ausführliche Informationen, insbesondere zum Ablauf des Auswahlverfahrens, zu den für die Teilnahme am Auswahlverfahren erforderlichen Unterlagen, zu den Anforderungen an die Angebote, zur Wertung der Angebote sowie zum Abschluss des StoSV erhalten Sie im Verfahrensbrief, der wesentlicher Bestandteil jedes Auswahlverfahrens ist.

Die Auswahlverfahren werden über das Internetportal der Deutschen eVergabe (www.deutsche-evergabe.de) durchgeführt. Die Bereitstellung der Verfahrensdokumente durch die BaySF, die Einreichung der Angebotsunterlagen durch die Bieter sowie die Kommunikation zwischen den teilnehmenden Bietern und den BaySF erfolgt in den dort eingestellten Auswahlverfahren.

Zur Anzeige der Verfahrensunterlagen sowie zur Bearbeitung des Angebots müssen vom Bieter folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Erstellung eines Benutzerkontos auf der Internetseite www.deutsche-evergabe.de (soweit der Bieter noch kein Benutzerkonto hat).
  • Ab Beginn der jeweiligen Angebotsfrist kann das Auswahlverfahren durch Eingabe der Kennziffer und des Projektnamens im Format „[Kennziffer] [Projektname] – Auswahlverfahren Windenergie“ in der Suchfunktion auf der Internetseite Deutsche eVergabe Unternehmen | Vergabeportal (deutsche-evergabe.de) ausgewählt werden.
  • Die Verfahrensunterlagen für die Auswahlverfahren sind jeweils durch ein Passwort geschützt. Um die passwortgeschützten Verfahrensunterlagen zu entschlüsseln, ist vom Bieter im Reiter „Nachrichten“ das Kennwort anzufordern. Das Kennwort wird dem Bieter anschließend im Reiter „Nachrichten“ zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an unseren Auswahlverfahren ausschließlich über das Internetportal der Deutschen eVergabe (www.deutsche-evergabe.de) möglich ist.

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Verfahren um ein wettbewerbliches Auswahlverfahren der eigenen Art und nicht um ein Vergabeverfahren handelt. Das Vergaberecht ist auf den Gegenstand des Verfahrens nicht anwendbar.

Wir freuen uns, wenn Sie an unseren Auswahlverfahren teilnehmen möchten.

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