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Teilnehmer eines Motorsägen-Lehrgangs: Seit 1. Januar müssen private Selbstwerber im Staatswald einen Motorsägenlehrgang nachweisen.

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Motorsägenführerschein ist Pflicht im Staatswald

 

Seit 1. Januar ist der Motorsägenführerschein für Kleinselbstwerber im bayerischen Staatswald Pflicht. Dies ergibt sich aus den PEFC-Standards für Deutschland, nach denen auch die Bayerischen Staatsforsten zertifiziert sind. „Private Selbstwerber“, so heißt es in den Standards, „weisen ab 2013 die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang, der den Anforderungen der Versicherungsträger entspricht, nach.“ 

Der Standard gilt ausschließlich für private Selbstwerber im Staatswald, die Holz in stehender oder liegender Form im Bestand oder an der Waldstraße aufarbeiten. Für die Waldarbeit im eigenen Wald braucht kein Motorsägenlehrgang nachgewiesen werden. Gleiches gilt für Inhaber eines Holzbezugsrechtes auf Flächen der Bayerischen Staatsforsten. Personen mit Berufsqualifikationen, bei denen der theoretische und praktische Umgang mit der Motorsäge Teil des Ausbildungsplans ist, müssen bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises ebenfalls keinen Motorsägenführerschein erbringen. 

Der Nachweis erfolgt durch eine Teilnahmeurkunde, auf der die Ausbildungsinhalte aufgeführt sein müssen. Diese ist durch den Ausbilder zu unterschreiben. Lehrgänge anderer Anbieter werden akzeptiert, wenn vergleichbare Kursinhalte nachgewiesen werden und der Lehrgang durch einen zugelassenen Ausbilder durchgeführt wurde. Bisher bei den Bayerischen Staatsforsten durchgeführte Kurse werden selbstverständlich auch weiterhin akzeptiert. 

Ebenfalls seit 1. Januar ist die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Kettenhaftölen (Produkte mit dem „Blauen Engel“) und Sonderkraftstoffen vorgeschrieben. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Forstbetrieb oder auf der Internetseite von PEFC

 

PEFC ist die größte Institution zur Sicherstellung und Vermarktung nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Holz und Holzprodukte mit dem PEFC-Siegel stammen nachweislich aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Forstwirtschaft. Der gesamte Bayerische Staatswald wird nach den Richtlinien von PEFC bewirtschaftet.