Obacht! Wegegebot in der Arberregion! Für die Kleine Arberseewand besteht ein Betretungsverbot.
05.Februar 2024, Bodenmais - Untere Naturschutzbehörde, Bayerische Staatsforsten, Bergwacht und Gebietsbetreuung weisen gemeinsam auf das Betretungsverbot der Kleinen Arberseewand hin.
Die Ausbreitung des Borkenkäfers im vergangenen Jahr hat auch im Naturschutzgebiet Kleiner Arbersee umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich gemacht. Dazu mussten große Teile des Fichtenbestandes entnommen werden, was zu ausgedehnten Freiflächen im Bereich der Seewände bzw. des Seelochs geführt hat.
Aber auch in diesem Winter darf die kleine Arberseewand bzw. das Seeloch nicht betreten oder befahren werden. Das veränderte Erscheinungsbild, das den ein oder anderen Wintersportler anlocken mag, hat nichts daran geändert. Denn nach wie vor gilt: Die Kleine Arberseewand liegt sowohl im Naturschutzgebiet Kleiner Arbersee wie auch im Auerwildschutzgebiet. Für beide gilt ein Wegegebot. Ebenfalls wichtig zu thematisieren ist die Sicherheitslage. „Der Hang ist bei entsprechender Witterung lawinengefährdet, zudem bergen die Baumstümpfe und das liegen gebliebene Holz unter dem Schnee ein hohes Gefahrenpotential“, so die zuständige Bergwacht.
Eigentlich genug Gründe, die Kleine Arberseewand nicht zu betreten oder zu befahren. Aus gegebenem Anlass machen die Untere Naturschutzbehörde LRA Cham, die Bayerischen Staatsforsten Bodenmais, die Bergwacht Lam und die Gebietsbetreuung Naturpark nun nochmals gemeinsam darauf aufmerksam. Sie appellieren an die Vernunft der Wintersportler, die Wegegebote einzuhalten und vor allem, sich und andere nicht in Gefahr zu begeben!
In der kalten Jahreszeit ist das Auerwild in den Hochlagen besonders schutzbedürftig. Durch abseits der Wege gehende Wanderer, Skitouren- und Schneeschuhgeher aufgeschreckt, wird es zur sehr energiezehrenden Flucht veranlasst. Aufgrund des Auffliegens und der hohen Fluchtdistanz muss das Auerhuhn rund den zwölffachen Energieaufwand aufbringen als im normalen Zustand. Wiederholen sich die Störungen, kann dies bis zum Tod des Auerhuhns führen.
Daher gilt vom 1. November bis zum 30. Juni nächsten Jahres in der Arberregion ein Wegegebot zum Schutz des Auerhuhns. Vom Mühlriegel über den Kleinen und Großen Arber bis hin zum Bretterschachten, sowie zum Kleinen und Großen Arbersee reicht das Wildschutzgebiet fürs Auerwild. Zudem besteht für Hunde eine ganzjährige Anleinpflicht.
Große Hinweisbanner machen die Wintersportler darauf aufmerksam, dass sie jetzt ein sensibles Gebiet betreten. Zudem finden sie auf Infotafeln Erläuterungen zum Auerwildschutzgebiet und Hinweise für naturverträgliche Routen und Verhalten. Diese mit dem Deutschen Alpenverein abgestimmten Routen sind draußen im Gelände an den grünen Schildern „Natürlich auf Tour“ wiederzufinden. Auf die sensiblen Ruhezonen im Auerwildschutzgebiet, die unbedingt störungsfrei zu halten sind, wird mit Stopp-Schildern hingewiesen.
Jeder Erholungssuchende kann einen Beitrag zu seiner eigenen Sicherheit und zum Erhalt des Auerhuhns leisten, indem er auf den markierten Wegen bleibt und nur die gespurten Loipen zum Langlaufen nutzt. Schneeschuh- und Skitouren sind auf die als umweltverträglich ausgewiesenen Routen und markierten Wegen zu beschränken. Diese finden sich in der Karte „Arberregion“ des Deutschen Alpenvereins, die in Tourist-Infos oder im Buchhandel erhältlich ist.
- Gemeinsame Presseinformation der Unteren Naturschutzbehörde LRA Cham, Bayerische Staatsforsten Bodenmais, Bergwacht Lam und Gebietsbetreuung Naturpark Bayerischer Wald -