19. Januar 2026, Regensburg - Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) haben am 15. Januar 2026 das Auswahlverfahren für neue Windenergieanlagen auf Staatsforstflächen im Bereich der Gemeinde Altenkunstadt gestartet. Bis zum 10. März 2026 können Unternehmen, die Windenergieanlagen planen, errichten und betreiben, ihre Angebote einreichen.
Das Verfahren beginnt bewusst bereits vor der endgültigen Ausweisung eines Vorranggebiets durch den regionalen Planungsverband. Damit schaffen die BaySF die Grundlage für eine vertiefte fachliche Prüfung möglicher Standorte. Sollte das geplante Vorranggebiet Maineck-Süd im weiteren Planungsverlauf angepasst oder gestrichen werden, wird auch die Projektfläche entsprechend überarbeitet.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Berücksichtigung kommunaler und bürgerlicher Interessen. Die von der Gemeinde Altenkunstadt benannten Anliegen fließen vollständig in das Auswahlverfahren ein. Dazu zählen unter anderem die Begrenzung auf maximal vier Windenergieanlagen, ein Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung sowie verschiedene Modelle zur finanziellen Beteiligung der Kommune und der Bürgerinnen und Bürger – bis hin zu einer vollständigen Bürgerbeteiligung an der Betreibergesellschaft. Auch der Sitz der Betreibergesellschaft soll in Altenkunstadt liegen.
Der geplante Windpark könnte künftig Strom für bis zu 18.000 Haushalte liefern und damit einen wichtigen Beitrag zur regionalen Energiewende leisten.
Die Bayerischen Staatsforsten verfügen bereits über umfangreiche Erfahrung im Bereich Windenergie: Auf ihren Flächen sind derzeit 104 Windenergieanlagen in Betrieb, 27 weitere befinden sich im Bau. Zusätzlich bestehen Standortsicherungsverträge für bis zu 175 weitere Anlagen.
Weitere Informationen zum Thema erneuerbare Energien finden Sie unter:
www.baysf.de/regenerative-energien