
Nachhaltige Energie aus Bayerns Staatswald
Die Bayerischen Staatsforsten wurden im Jahr 2005 mit dem Auftrag gegründet, den gesamten Staatswald in Bayern, der rund 11 % der Landesfläche Bayerns einnimmt, nachhaltig und dem Gemeinwohl verpflichtet zu bewirtschaften. Dieser wegweisende Bewirtschaftungsansatz bei der Nutzung und Pflege des Waldes beschreibt auch, was die Erneuerbaren Energien für uns bedeuten: mit Strom und Wärme, die auf nachhaltige, ressourcenschonende Weise aus
- Wind,
- Sonne,
- Wasser,
- Biomasse und
- Geothermie
im Staatswald erzeugt werden, leisten wir einen Beitrag zu einer sicheren und klimafreundlichen Energieversorgung für die Gesellschaft und den Wirtschaftsstandort Bayern.
So setzen wir unseren Auftrag um
- Unternehmen und Energiegesellschaften sowie Kommunen stellen wir für die Umsetzung ihrer Erneuerbaren-Energien-Projekte Staatsforstflächen auf vertraglicher Basis zur Verfügung.
- Die Bayerischen Staatsforsten beteiligen sich in Unternehmen, um selbst Anlagen der Erneuerbaren Energien auf Staatsforstflächen errichten und betreiben und damit mögliche Synergie nutzen zu können – beispielsweise, indem Resthölzer aus der nachhaltigen Bewirtschaftung des Staatswaldes zu Hackschnitzeln aufbereitet und im eigenen Biomasseheizkraftwerk zur Wärmeversorgung der örtlichen Bevölkerung thermisch verwertet werden.
Bei beiden Wegen ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Umsetzungen wald- und flächenschonend sowie nach unternehmerischen Grundsätzen erfolgen. Mit rund 287 MW installierter elektrischer Nennleistung bei Windenergie-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen unterstützen die Bayerischen Staatsforsten aktuell die Erzeugung regenerativer Energien.
Windenergie
Die Nutzung der Windenergie kann hervorragend in die naturnahe, und nachhaltige Bewirtschaftung des Staatswaldes integriert werden. Mit einer im Vergleich zu anderen Formen der erneuerbaren Energien geringen Flächeninanspruchnahme erzeugen Windenergieanlagen (WEA) über den Baumwipfeln umweltfreundlich regenerativen Strom ohne negative Auswirkungen auf den umliegenden Baumbestand.
Endet der Betrieb der Windenergieanlagen, werden diese rückstandslos zurückgebaut und die Baumaterialien vollständig aus dem Wald entfernt. Auf den ehemaligen Betriebsflächen wird nach Rekultivierung und Aufforstung mit standortangepassten Mischbaumarten die naturnahe Waldbewirtschaftung weitergeführt.

Der Weg zum Windrad im Bayerischen Staatswald
Bürger- und Kommunalfreundlichkeit stehen an erster Stelle: Die Bayerischen Staatsforsten haben ein Verfahren zur Bereitstellung von Staatswaldflächen für Windenergieanlagen entwickelt. Die größtmögliche Berücksichtigung der kommunalen Belange, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowie eine wald- und flächenschonende Umsetzung von Windenergieprojekten stehen für uns im Vordergrund.
Auswahlverfahren
Die Staatsforsten identifizieren potenziell geeignete, windhöffige Staatswaldflächen und prüfen diese auf wesentliche Restriktionen, die einer Eignung entgegenstehen können (z.B. Abstand zur Wohnbebauung, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, Puffer zu Straßen/Bahnlinien, etc.). Ergebnis dieser Prüfung ist eine Projektfläche.
- Die Bayerischen Staatsforsten informieren die Standortkommune umfassend über das geplante Windenergieprojekt und stimmen die Rahmenbedingungen des Projekts, insbesondere die Verfahrenstermine, so weit als möglich ab.
- Dabei werden die kommunalen Belange der Standortkommune – so weit rechtlich und wirtschaftlich darstellbar – bestmöglich im Auswahlverfahren berücksichtigt.
- Die kommunalen Belange können verpflichtende sowie nicht verpflichtende Vorgaben für die Bieter beinhalten.
- Als verpflichtende Vorgabe können bspw. folgende Belange rechtssicher in das Verfahren aufgenommen werden:
- Zahl der WEA
- Stimmberechtigte finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie einer Bürgerenergiegesellschaft an der Betreibergesellschaft, soweit unterhalb der Sperrminorität (24,9 %)
- Finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG
- Zu den kommunalen Belangen, die nicht verpflichtend vorgegeben , jedoch als Wunsch der Standortkommune in das Verfahren aufgenommen werden können, zählen beispielsweise:
- Bürgerstrommodelle
- Sitz der Betreibergesellschaft
- Stimmberechtigte finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie einer Bürgerenergiegesellschaft an der Betreibergesellschaft über die Sperrminorität (24,9 %) hinaus bis zu 100 %. Dieser kommunale Belang kann im Rahmen der Wertung der Angebote besonders prämiert werden.
- Detailliertere Informationen zu rechtlichen Hintergründen finden Sie hier.
- Nach einem angemessenen Abstimmungszeitraum starten die BaySF das Auswahlverfahren.
- Die Bekanntgabe der Auswahlverfahren erfolgt jeweils durch ein kurzes Exposé zur Projektfläche auf der Internetseite.
- Mit Angebotsbeginn können die Unterlagen für das jeweilige Auswahlverfahren von interessierten Unternehmen über das Internetportal der Deutschen eVergabe eingesehen werden (Verfahrensbrief mit Lageplan, Flurstücksliste, Projektbeschreibung, Prüfungsmatrix, etc.).
- Unternehmen können Bietergemeinschaften bilden und ein gemeinsames Angebot abgeben (z.B. Kommune und Projektierer).
- Unternehmen oder Bietergemeinschaften können sich auch im Wege einer sog. Eignungsleihe der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (Mittel/Kapazitäten) bedienen.
- Die Bieter können innerhalb der Angebotsfrist ihre Angebote über das Internetportal der Deutschen eVergabe übermitteln.
- Die eingegangenen Angebote werden in zwei Schritten geprüft und gewertet:
- Erster Schritt: Eignungsprüfung
- Prüfung der Eignung des Bieters (z.B. finanzielle Leistungsfähigkeit, Projektmanagementkompetenz bei der Realisierung von WEA im Wald, vollständige Umsetzung der verpflichtenden kommunalen Belange, finanzielle Beteiligung § 6 EEG.)
- Erfüllt der Bieter alle Kriterien, wird er als „geeignet“ eingestuft.
- K.-O.-Kriterien: Bieter, die nicht alle Kriterien erfüllen, werden im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt!
- Damit stehen nur Bieter zur Auswahl, die die verpflichtenden kommunalen Belange vollumfänglich umsetzen, die Kommunen finanziell beteiligen und über Kompetenzen bei der Projektierung, Errichtung und ggf. dem Betrieb von WEA im Wald verfügen
- Zweiter Schritt: Wertung der Angaben des Bieters zur geplanten Realisierung des Projekts nach einem Punktesystem (Beispiel):
Wertungskriterium | Wertungspunkte |
Bürgerbeteiligung | 23 |
Waldschonende Bauweise | 28 |
Pacht | 36 |
Wirtschafts- rechnungen | 13 |
Summe | 100 |
- Mehr Infos zu den Kriterien des Auswahlverfahrens finden Sie hier.
- Mit dem Bieter mit der höchsten Punktzahl wird der Standortsicherungsvertrag für die Projektfläche abgeschlossen.
Das Angebot des Bieters ist verbindlicher Bestandteil des Standortsicherungsvertrags. Dies beinhaltet bspw. die Verpflichtung zur Umsetzung der kommunalen Belange (z.B. Beteiligung Bürgerinnen und Bürger).
Wie kann der Wunsch nach einer Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Firmen und der Kommune an einer Betreibergesellschaft im Auswahlverfahren berücksichtigt werden?
- Beteiligungsmöglichkeiten im Auswahlverfahren:
- Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger und/oder
- Beteiligung einer Bürgerenergiegesellschaft
(in Anlehnung an § 3 Nr. 15 EEG 2023).
Neben Bürgerinnen und Bürgern können auch Kommunen und örtliche Firmen Anteile an einer Bürgerenergiegesellschaft halten.
- Beteiligungsangebote von Bietern, die über die als verpflichtende Vorgabe zulässige Beteiligung von 24,9 % hinausgehen, können gestaffelt nach der Höhe der Beteiligung (bis zu 100 %) prämiert werden.
- Mit dieser Prämierung haben auch Bürgerenergiegesellschaften eine realistische Chance, den Wettbewerb für sich zu entscheiden.
- Erzielt die Bürgerenergiegesellschaft bei der Bürgerbeteiligung, der waldschonenden Bauweise und den Wirtschaftsrechnungen jeweils die höchste Punktzahl, kann für den Zuschlag auch ein geringeres Pachtangebot als das Höchstgebot ausreichend sein.
Mit dem öffentlichen wettbewerblichen Auswahlverfahren stellen die Staatsforsten sicher,
- dass die kommunalen Belange der Standortkommune
- durch einen leistungsfähigen Vertragspartner vollumfänglich erfüllt werden und
- das Windprojekt zügig sowie wald- und flächenschonend umgesetzt werden kann.
- Der Projektentwickler (Vertragspartner des Standortsicherungsvertrages) führt die Voruntersuchungen durch und beauftragt die erforderlichen Gutachten.
- Der Projektentwickler reicht nach Vorliegen der Unterlagen beim zuständigen Landratsamt den Antrag auf öffentlich-rechtliche Genehmigung des geplanten Windprojekts gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz ein.
- Die Bayerischen Staatsforsten und Projektentwickler schließen nach Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung den Nutzungsvertrag für das Windprojekt.
- Der Projektentwickler bzw. Betreiber des Windprojektes errichtet die WEA und nimmt diese in Betrieb.
Aktuelle Projektflächen
Die Bayerischen Staatsforsten stellen in Kürze Projektflächen im Rahmen von Auswahlverfahren zur Verfügung.
Hier können Sie sich zum Newsletter für Projektflächen anmelden.
Mit der Anmeldung werden Sie automatisch zu den jeweils neu eingestellten Projektflächen informiert.
Bereits realisierte und geplante Anlagen
Auf den Flächen der Bayerischen Staatsforsten wurden bisher bereits 104 WEA realisiert. Mit Stand vom 20.06.2025 sind 35 Standortsicherungsverträge für rund 160 neue WEA abgeschlossen.
Weitere Informationen zur Windenergie
Photovoltaik
Photovoltaik ist im Vergleich mit Kraftwerken auf Basis von Sonne, Wind und Biomasse, sowie Braun-, Steinkohle, Erdgas und Wasserstoff einer der günstigsten Energieträger, der damit zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen der Zukunft gehören wird.

Stromerzeugung aus Photovoltaik
Sonnenenergie wird naturgemäß hauptsächlich im Sommer, Windenergie besonders im Winter erzeugt. Photovoltaikenergie und Windenergie sind somit Energiequellen, die sich über den Jahresverlauf hinweg ideal ergänzen. (siehe Studie Stromentstehungskosten Erneuerbare Energien)
Die von uns bewirtschaftete Staatswaldfläche beinhaltet neben Waldflächen auch Flächen, die nicht mit Waldbäumen bestockt sind (z.B. landwirtschaftlich genutzte Flächen). Zusammen mit den Dachflächen auf den Betriebsgebäuden der Staatsforsten verfügen die Bayerischen Staatsforsten über Flächen, die grundsätzlich für die Stromerzeugung aus Photovoltaik in Betracht kommen können.
Bei den Bayerischen Staatsforsten nutzen wir bereits jetzt mit 20 eigenen Photovoltaikanlagen auf Betriebsgebäuden sowie mehreren Dach- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen externer Betreiber mit einer Nennleistung von insgesamt rund 15 Megawatt die Sonnenenergie.
Beim weiteren Ausbau der Photovoltaik achten wir darauf, dass für die Nutzung der Photovoltaik nur besonders geeignete Freiflächen ausgewählt werden.
Dies bedeutet auch, dass für uns beispielsweise die Nutzung von Flächen in Schutzgebieten oder naturschutzfachlich sensiblen Flächen mit intakten Mooren sowie Moorflächen, die wieder zu naturnahen Mooren vernässt werden sollen, für die Photovoltaik ebenso wenig infrage kommen, wie die Rodung von Wald zugunsten von Photovoltaikanlagen.
Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen bietet für uns die kombinierte gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung mit der Energiegewinnung aus vertikal aufgestellten oder aufgeständerten Photovoltaikmodulen, die sogenannte Agri-Photovoltaik, einen zukunftsträchtigen Lösungsansatz, bei dem landwirtschaftliche Produktionsflächen erhalten bleiben.
Ausbau
Der Ausbau der Photovoltaik erfolgt zunächst pilotweise, insbesondere, um Erkenntnisse – beispielsweise bei den verschiedenen technischen Möglichkeiten der Umsetzung von Agri-Photovoltaikanlagen - für den weiteren Ausbau der Photovoltaik nutzen zu können.
Hierfür werden wir ab dem Jahr 2025 die vertragliche Bereitstellung besonders geeignete Projektflächen im Staatswald auf der Internetseite der Bayerischen Staatsforsten öffentlich bekannt geben.
Unternehmen und Genossenschaften aus der Energiebranche, die an der Umsetzung von Photovoltaikanlagen interessiert sind, haben dann die Möglichkeit, im Rahmen eines Auswahlverfahrens ein Angebot abzugeben.
Die Auswahlverfahren werden auf der Internetplattform der Deutschen eVergabe durchgeführt.

Weitere Informationen zum Thema Photovoltaik
Biomasse
Der Rohstoff Holz ist eine heimische Energiequelle aus der Sonnenenergie. Bäume nehmen vom Frühjahr bis in den Herbst Sonnenenergie auf und legen diese Energie unter Aufnahme von Kohlenstoffdioxid in Zucker fest, aus dem Holz gebildet wird.
Erzeugung von Waldhackschnitzel
Das Holz von Bäumen, die im Rahmen der naturnahen Bewirtschaftung des Staatswaldes entnommen werden, findet beispielsweise in der Bauwirtschaft und der Möbelindustrie Verwendung. Aus dem Kronen- und Astmaterial dieser Bäume sowie aus den bei der Waldpflege weiter anfallenden Resthölzern werden im Wald zu Hackschnitzel verarbeitet.
700.000 – 900.000 Schüttraummeter (SRM) dieser nachhaltig erzeugten Waldhackschnitzel werden bei den Bayerischen Staatsforsten jährlich erzeugt und über unser Zentrum für Energieholz in zahlreiche Heizwerke und Heizkraftwerke geliefert.
Selbstverständlich halten wir uns auch bei der Verwertung von Biomasse strikt an das Nachhaltigkeitsgebot. Wir verstehen darunter nicht nur die Holzmenge, die im Vergleich zum Zuwachs entnommen wird, sondern auch die im Boden verfügbaren Nährstoffe. Wir haben daher gemeinsam mit der Wissenschaft unser Nährstoffmanagement entwickelt. Grundlage dieses Konzeptes sind so genannte Kronennutzungskarten, die dem Revierleiter vor Ort zeigen, wie intensiv er die Bäume aufarbeiten kann.
Die Nutzungsintensität wird dabei von zwei Faktoren bestimmt:
- Zum einen vom Boden als wesentlichem Nährstofflieferanten und
- zum anderen von der Baumart.
Nährstoffe werden nämlich von den Baumarten ganz unterschiedlich in den einzelnen Baumteilen gespeichert. Diese Erkenntnis ist ganz wesentlich, denn damit hängt auch der jeweilige Nährstoffentzug zusammen.
Unser Nährstoffmanagement stellt sicher, dass genügend Nährstoffe für die nächste Waldgeneration verbleibt.
Energiegehalt von Biomasse
- Der Energiebedarf eines Einfamilienhaushaltes beträgt pro Jahr rund 25.000 KWh.
- Der Energiegehalt eines Liters Heizöl beträgt rund 10 KWh., so dass der Heizölbedarf für ein Einfamilienhaus bei rund 2.500 Liter/ Jahr liegt.
- Ein Schüttraummeter Hackschnitzel hat einen Energiegehalt von 750 kWh, so dass der Bedarf an Hackschnitzel für ein Einfamilienhaus bei rund 34 SRM liegt.
- Die von den Bayerischen Staatsforsten erzeugte Menge an Waldhackschnitzeln von durchschnittlich ca. 800.000 SRM sparen somit jährlich rund 22.000 Einfamilienhäusern den Einsatz von Heizöl.
Biomasseheiz(kraft)werke
Die Bayerischen Staatsforsten sind an einem Biomasseheizwerk im Markt Bodenmais (Landkreis Regen) und an einem Biomasseheizkraftwerk in der Stadt Waldmünchen (Landkreis Cham), bei dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, beteiligt.
- Biomasseheizwerk
- Inbetriebnahme 2011
- Beteiligung der Bayerischen Staatsforsten 100 %
- Leistung 3,5 MW
- Verkaufte Wärmemenge ca. 12.000 MWh pro Jahr
- Fernwärmenetz rund 10 km
- Biomasseeinsatz 17.000 SRM pro Jahr
Ansprechpartner: Georg Hofstetter (georg.hofstetter@baysf.de)
- Biomasseheizkraftwerk
- Inbetriebnahme 2009
- Beteiligung der Bayerischen Staatsforsten 35 %
- Leistung 5 MW thermisch und 0,7 MW elektrisch
- Verkaufte Wärmemenge ca. 12.000 MWh pro Jahr
- Verkaufte Strommenge ca. 4.200 MWh pro Jahr
- Fernwärmenetz rund 9 km
- Biomasseeinsatz 40.000 SRM pro Jahr
Ansprechpartner: Georg Hofstetter (georg.hofstetter@baysf.de)
Sie wollen mehr dazu wissen?
Wasserkraft
Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Wasserkraft hauptsächlich zum direkten Antrieb von Mühlen oder in Sägewerken genutzt. Heutzutage wird mit der Wasserkraft fast immer elektrischer Strom mit Hilfe von Turbinen erzeugt.
Viele Wasserkraftanlagen nutzen bereits seit der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts Flächen im Staatswald für die Wasserkraft – beispielsweise durch die Benutzung der staatseigenen Gewässer oder für bauliche Anlagen (z.B. Druckrohrleitungen). Ein prominentes Beispiel ist das über Bayern hinaus bekannte Walchenseekraftwerk, das 1924 in Betrieb genommen wurde.
Bei der Bereitstellung von Flächen für den weiteren Ausbau der Wasserkraft achten wir auf wald- und flächenschonende Lösungen unter Einbeziehung dafür besonders geeigneter Flächen.