Holzernte- und Pflegemaßnahmen an der Weltenburger Enge standen im Einklang mit den geltenden Naturschutzvorschriften
Forstbetrieb Kelheim verzichtet auf weitere Holzerntemaßnahmen an Weltenburger Enge bis zum Inkrafttreten einer neuen Naturschutzverordnung / Abtransport des Holzes aus dem Bestand erst nach Ortstermin mit Verbänden und Öffentlichkeit
Kelheim, 30. März 2020 – Die Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Niederbayern hat nach einem ausführlichen Ortstermin die Holzernte- und Pflegemaßnahmen im Bereich der Naturschutzgebiete an der Weltenburger Enge als rechtmäßig und als keinen Verstoß gegen geltende Naturschutzverordnungen eingestuft. Zum gleichen Ergebnis kommt eine noch laufende unabhängige wissenschaftliche Begutachtung unter Vorsitz des Experten für Waldökosystemdynamik Professor Dr. Rupert Seidl von der Technischen Universität München. Zugleich verzichtet der Forstbetrieb Kelheim bis zum Inkrafttreten einer neuen Naturschutzverordnung freiwillig auf weitere Holzerntemaßnahmen an der Weltenburger Enge. Davon unberührt sind allerdings unaufschiebbare Maßnahmen wie etwa Waldschutzmaßnahmen, nötige Verkehrssicherung oder die Borkenkäferbekämpfung.
Die Regierung von Niederbayern bestätigt zudem, dass nach rechtlichen Vorgaben der Rückung und des Abtransportes des Holzes aus dem Wald nichts entgegensteht. Allerdings kann der vom Forstbetrieb zugesagte Ortstermin an der Weltenburger Enge für Verbände und die interessierte Öffentlichkeit, bei dem die durchgeführten Holzernte- und Pflegemaßnahmen gezeigt und erläutert werden sollen, wegen der geltenden Ausgangsbeschränkungen durch die Corona-Krise derzeit noch nicht stattfinden. Daher bleibt das im Bestand befindliche Laubholz bis zur Durchführung des Ortstermins im Wald. In den nächsten Tagen wird lediglich das an der Forststraße gelagerte Holz abgefahren.