Borkenkäfer: Sturmschäden zügig aufarbeiten Trotz Ausgangsbeschränkungen sind Waldarbeiten zulässig
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
01. April 2020, München – Auch in der derzeit von der Coronavirus-Pandemie dominierten Situation können und sollten die notwendigen Wald-arbeiten durchgeführt werden. Darauf hat Forstministerin Michaela Kaniber hingewiesen. „Um künftige Schäden in unseren Wäldern durch den Borkenkäfer möglichst gering zu halten, sollten Bayerns Waldbesitzer für eine rasche Aufarbeitung frisch geschädigter Fichten sorgen, wie sie etwa durch Sturmtief Sabine im Februar entstanden sind“, sagte Kaniber. Denn aufgrund der Trockenheit und Dürre der vergangenen zwei Jahre und der hohen Ausgangspopulation aus dem Vorjahr sei heuer wieder mit einem starken Borkenkäferbefall zu rechnen. Zudem müssten sich alle Beteiligten gemein-sam darum bemühen, ausreichend Lagerkapazitäten für ein hohes Käfer-holzaufkommen in den kommenden Monaten zu schaffen. „Ich bitte besonders die Waldbesitzervereinigungen, verstärkt Sammellagerplätze für Ihre Mitglieder zu organisieren, um bei stockender Abnahme der Sägewerke Holz zwischenlagern zu können. Finanzielle und beratende Hilfe vom Staat gibt es dazu bereits. Die Landkreise und Kommunen bitte ich um ihre planungsrechtliche und organisatorische Unterstützung in dieser für unsere Waldbesitzer sehr schwierigen Zeit“, sagte die Ministerin.
Bei den Waldarbeiten müssen allerdings nicht nur die notwendigen Vorschriften zur Arbeitssicherheit, sondern auch die des Infektionsschutzes beachtet werden. Danach sollten die Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum reduziert werden. Der Abstand zu anderen muss mindestens 1,5 Meter betragen. Waldarbeit ist gefährlich. Aus Sicherheitsgründen ist daher die Alleinarbeit mit der Motorsäge im Wald unzulässig. Im Interesse aller sind die Waldbesitzer angehalten, nur mit sicheren Techniken wie Forstseilwinde, Harvester und geschultem Personal zu arbeiten. Die regelmäßige Befallskontrolle ist dagegen alleine möglich und für eine rechtzeitige Bekämpfung unerlässlich. Denn die Massenvermehrung von Borkenkäfern von 2führt zu erheblichen Schäden. Bäume, unter deren Rinde die Käfer überwintert haben, sowie frisches Brutmaterial müssen nach der Aufarbeitung am besten unmittelbar abgefahren, entrindet, gehackt oder mit einem Mindestabstand von etwa 500 m zum nächsten Fichtenbestand gelagert werden.
Die bayerischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erhalten in diesem Jahr eine bisher nie dagewesene finanzielle Unterstützung bei der Beseitigung von Waldschäden und beim Waldumbau. So werde die insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung mit bis zu zwölf Euro je Festmeter und im Schutzwald mit bis zu 30 Euro je Festmeter unterstützt. Auch die Fördersätze von Wiederaufforstungen nach Borkenkäferschäden und Pflanzungen für den Waldumbau sind seit Februar mehr als verdoppelt worden.
Hier finden Sie online aktuelle Infos zur Borkenkäfergefahr.
Tipps zur Arbeitssicherheit bei der Waldarbeit finden sich unter www.svlfg.de/forst und im Waldbesitzerportal Bayern.
Einzelheiten zur waldbaulichen Förderung und den Fördervoraussetzungen sind im Waldbesitzerportal unter www.waldbesitzerportal.bayern.de/foerderung zu finden.
Zur aktuellen Situation der der Landund Forstwirtschaft in Zusammenhang mit dem Coronavirus gibt es auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums Antworten auf häufig gestellte Fragen.