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Naturwälder im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

Im Trittstein der natürlichen Waldentwicklung "Sußfelsen". Foto: Lorenz Märtl

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Pressemitteilung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt i.d.OPf.

28. November 2022, Grafenbucher Forst Am 24.11.2022 trafen sich der Leiter des Forstbetrieb Allersberg, Harald Schiller, der vor Ort zuständige Revierleiter des Forstbetriebs, Michael Ludwig, sowie der Bereichsleiter des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt, Forstdirektor Horst Dieter Fuhrmann, im Grafenbucher Forst, um die Bedeutung der Naturwälder für die Biodiversität in den Wäldern vorzustellen. Naturwälder werden sich selbst überlassen. Einerseits soll dadurch die Biodiversität erhalten und verbessert werden, für die Gesellschaft wird „Urwald“ erlebbar und im Klimawandel gibt es Referenzflächen, was passiert, wenn keine steuernden Eingriffe erfolgen. Die Flächen werden durch die Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft intensiv erforscht.

In Bayern sind rd. 58.000 Hektar als Naturwälder nach dem Bayerischen Waldgesetz ausgewiesen. Fuhrmann betont, das ist mehr Wald als im gesamten Landkreis Neumarkt mit seinen rd. 40.000 Hektar.

Der kleine Flecken im Grafenbucher Forst mit seinen eindrucksvollen Felsformationen und den uralten Bäumen ist eine Seltenheit so Ludwig. Dieser Trittstein – so werden die kleineren Naturwälder bezeichnet, von denen ein dichtes Netz die Wälder Bayerns durchzieht – dient vielen Arten als wichtiger Lebensraum. Die alten Buchen mit ihren vielen Höhlen und abgestorbenen Ästen werden von Spechten, Fledermäusen und vielen Insekten besiedelt. Als Besonderheit sind hier die sogenannten Horstbäume zu sehen. Diese gibt es nicht nur im Naturwald, sondern auch im bewirtschafteten Wald. Horstbäume dienen Großvögeln wie Habicht, Bussard, Milan aber auch dem Schwarzstorch als Nestbäume. Auch dieses Jahr hatte der seltene Schwarzstorch ganz in der Nähe wieder auf einem der Bäume sein Nest.

Schiller betont, dass diese Vogelarten im Umfeld ihrer Horstbäume vom Beginn der Brut bis zum flügge Werden der Jungvögel keinesfalls gestört werden dürfen. Der Forstbetrieb nimmt darauf Rücksicht, indem in dieser Zeit im weiteren Umkreis keine forstlichen Maßnahmen stattfinden. Die Horstbäume sind ohnehin tabu.

Die Lage der Naturwälder kann jeder Interessiert im Internet im BayernAtlas finden.