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Forstliches Gutachten: Forstministerin und Verbände vereinbaren Weiterentwicklung

Das Bild zeigt Forstministerin Michaela Kaniber mit Josef Ziegler, Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbands (l. u.), Albert Robold, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften des Bayerischen Bau-ernverbands (l. o.), Albrecht Fürst zu Oettingen-Spielberg, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Bayern (M.), Thomas Schreder, Vizepräsi-dent des Bayerischen Jagdverbands (r. o.) und Josef Wutz, Waldpräsident des Bayerischen Bauernverbands (r. u.) (Foto: StMELF).

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Pressemitteilung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

05. Juni 2020, München – Es ist ein Beispiel gelungener Kooperation: Dank intensiver und partnerschaftlicher Zusammenarbeit ist es Bayerns Forstministerin Michaela Kaniber und den Spitzen von Waldbesitzerverband, Jagdverband, Bauernverband und den Familienbetrieben Land und Forst gelungen, das System der „Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“ weiterzuentwickeln und zu verbessern. Die Beteiligten sind sich mit der Ministerin einig: „Wir haben das Forstliche Gutachten in Bayern als ein unverzichtbares Monitoring- und Steuerungsinstrument für ein ausgewogenes Wald-Wild-Verhältnis gestärkt“ Das Ergebnis ist laut Kaniber ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass sich in Zeiten des Klimawandels alle Beteiligten ihrer besonderen Verantwortung für den Aufbau stabiler Zukunftswälder bewusst sind.

Im Einzelnen wird es bei den Forstlichen Gutachten, die turnusmäßig im kommenden Jahr wieder anstehen, folgende Änderungen geben:

· Die sogenannten „Revierweisen Aussagen“ werden für mehr Jagdreviere erstellt. Damit werden Bereiche, in denen das Wald-Wild-Verhältnis noch nicht passt, genauer untersucht.

· Das Wachstum und die Anteile der verschiedenen Baumarten unter dem Einfluss der Wildtiere werden neu dargestellt und dadurch die Entwicklung der Pflanzen besser beurteilt.

· Die waldbauliche Situation vor Ort wird deutlicher abgebildet.

· Die Qualitätssicherung wird ausgeweitet.

Waldbesitzer und Jäger können sich beim nächsten Forstlichen Gutachten, beispielsweise wieder durch die Teilnahme an Waldbegängen oder bei der Aufnahme der jungen Bäume bei der Erstellung der Gutachten einbringen.