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Forstaufsicht bestätigt BaySF

Vorwürfe von Greenpeace entbehren jeglicher Grundlage

Die staatliche Forstaufsicht hat die von der Umweltgruppe Greenpeace erhoben Vorwürfe geprüft. Hier die Pressemitteilung im Wortlaut:

"Gemischte, stabile Wälder für die rauer werdende Zukunft - keine Rechtsverstöße durch Bayerische Staatsforsten
Vorwürfe von Greenpeace durch staatliche Forstaufsicht geprüft

Karlstadt – Die von Greenpeace in der vergangenen Woche erhobenen Vorwürfe über die angebliche Zerstörung alter Buchenwälder im Spessart wurden von der unteren Forstbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, der zuständigen Stelle für die staatliche Forstaufsicht im Forstbetrieb Rothenbuch, Bayerische StaatsforstenAöR, im Spessart vor Ort geprüft.

In keinem einzigen der von Greenpeace geschilderten Fälle waren Verstöße gegen wald- oder naturschutzrechtliche Vorgaben festzustellen.

Bei den drei als Zerstörung von Buchenwäldern bezeichneten Maßnahmen handelt es sich um die seit Jahrhunderten im Spessart bewährte Begründung von Eichenwäldern im Wege der Saat bei gleichzeitig flächiger Durchmischung mit der Buche, in einem Fall werden junge Eichen in Kürze gepflanzt. Mit diesen Verfahren der Waldverjüngung wird der nachhaltige Fortbestand der ökologisch und ökonomisch höchst wertvollen Eichen-Buchen-Wälder, wie wir sie heute im Spessart vorfinden, auch für künftige Generationen gesichert. Gerade vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen, die auch in den Spessart mehr Wärme und Trockenperioden bringen, gilt es der Eiche ihren Platz beim Waldaufbau im Spessart aktiv zu sichern. In den beiden von Greenpeace fälschlicherweise als Buchenkahlschlag bezeichneten Fällen wurden vor der Einsaat der Eicheln die bis dahin den Bestand prägenden Fichten, Kiefern und Lärchen geerntet. In vorbildlicher Weise wurden Waldbestände umgebaut, weg von dominierenden Nadelhölzern hin zu Eichenbeständen mit reichlich Buche. Die jungen Buchen auf der Fläche kommen aus dem natürlichen Samenfall der über den Saatflächen verbliebenen Altbuchen, die zugleich den lockeren vor Frost und Hitze schützenden Schirm für die heranwachsenden Eichen bilden. Von Kahlschlägen kann nicht die Rede sein.

Des Weiteren hat Greenpeace die angeblich aktive Umwandlung wertvoller Buchen-Eichenbestände in sogenannte „ökologisch wertlose Mischbestände mit der standortsfremden Douglasie auf riesigen Flächen“ als Vorwurf erhoben. In zwei der angeführten Waldbestände wurde zur Anreicherung der seit über 30 Jahren laufenden natürlichen Verjüngung der Buche in über die Fläche verteilten kleinen Lücken die klimatolerante und seit über 100 Jahren im Spessart beheimatete Mischbaumart Douglasie gepflanzt. Über diese Einzel- und Kleingruppenbeimischungen wurden somit lediglich zwischen 3 und 7 % der Fläche mit Douglasien bepflanzt. Auf der weit überwiegenden übrigen Bestandsfläche haben sich die jungen Buchen fest etabliert und überdies werden langfristig noch zahlreiche Eichen und Buchen als Alt- und Biotopbäume auf der Fläche bleiben. Beim dritten Fall wurden nicht, wie behauptet Douglasien gepflanzt, sondern dort haben sich Douglasien, Kiefern, Fichten, Birken und Vogelbeeren über Samenanflug natürlich eingestellt. Die Fläche war in der Vergangenheit für eine vorgesehene Eichenbeimischung gezäunt worden. Nachdem der betreffende Waldbestand im Jahr 2009 in die Ausweisung eines Eichen-Buchen-Naturwaldreservats einbezogen wurde und damit alle forstlichen Maßnahmen eingestellt wurden, bietet sich nun die Gelegenheit, die weitere natürliche Dynamik der Waldentwicklung zu beobachten.

Bei dem zuletzt noch kritisierten sogenannten „Forstwegebau“ im Naturschutzgebiet „Metzger“ war es aus Gründen der Verkehrssicherheit für die unterhalb des Naturschutzgebietes verlaufende Staatsstraße 2317 erforderlich, einzelne vor dem Zusammenbrechen stehende und auf die Staatsstraße zu stürzen drohende Alt- und Totholzbäume weg von der Straße hinein in den Waldbestand zu Fall zu bringen, um diese dort dann als Totholz liegen zu lassen. Für die dazu notwendige maschinelle Unterstützung musste ein vorhandener, schmaler Erdweg geringfügig verbreitert werden (ohne Befestigungsmaßnahmen). Für diese Maßnahmen wurden dem Forstbetrieb Rothenbuch von den Naturschutzbehörden die erforderlichen rechtlichen Genehmigungen erteilt."

Die Pressemitteilung zum Herunterladen: