BaySF-Aufsichtsrat gleicht Bürgereinbindung bei Windprojekten an Privatwälder an
PRESSEMITTEILUNG DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, LANDESENTWICKLUNG UND ENERGIE
- BaySF-Aufsichtsrat gleicht Bürgereinbindung bei Windprojekten an Privatwälder an
- Wirtschaftsministerium erarbeitet Gesetzesentwurf für eine verbindliche finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern
Aiwanger: "Die Gleichstellung der Bürgereinbindung in den Staatsforsten an andere Windprojekte wird Bayerns Aufholjagd bei der Windkraft beschleunigen. Wir berücksichtigen die Interessen der Anlieger weiter. Zudem stärken wir mit einem Gesetz zur finanziellen Beteiligung die Akzeptanz vor Ort "
MÜNCHEN Der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) hat die Einbindung von Bürgern und Kommunen bei der Planung und Realisierung von Windprojekten an die Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes angeglichen. Die bisher gültige, sogenannte Kommunalklausel hatte wie ein faktisches Vetorecht für Standortkommunen bei Windprojekten in den Staatsforsten gewirkt, die dadurch im Vergleich mit Privatwäldern im Wettbewerb benachteiligt wurden. Mit dem Aufsichtsratsbeschluss gelten nun unabhängig vom Grundeigentümer für alle Windprojekte in Bayern die gleichen Regeln - auch im Staatswald.
Der BaySF-Aufsichtsratsvorsitzende Staatsminister Hubert Aiwanger: „Der Aufsichtsratsbeschluss wird Bayerns Aufholjagd bei der Windkraft beschleunigen. Die bisherige Sonderregelung war veraltet und mit unseren Ausbauzielen nicht mehr vereinbar. Den BaySF ist Bürgerbeteiligung und örtliche Akzeptanz für die Windkraftanlagen aber weiter ein wichtiges Anliegen. Die Belange von Kommunen und örtlicher Bürgerschaft werden durch Abstimmung der Planungen vor Beginn des Standortauswahlverfahrens auch weiter berücksichtigt."
Für den Aufsichtsrats-Beschluss habe es aber gewichtige Gründe gegeben. "Die Kommunalklausel hatte zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheiten bei Windprojekten im Staatswald geführt. Dadurch wurden die bundesrechtlich vorgegebenen und landespolitisch übernommenen Ziele des Wind-an-Land-Gesetzes konterkariert. Zudem bewirkte die Klausel eine erhebliche Benachteiligung für die BaySF im Wettbewerb mit Projekten in Privatwäldern. Während Windprojekte in privaten Forsten bei gesetzeskonformer Planung rechtlich abgesichert und ohne zusätzliche formelle Hürden durchgezogen werden können, mussten Investoren in den Staatsforsten durch die Verhinderungswirkung von ablehnenden Bürgerentscheiden mit unverhältnismäßigen unternehmerischen Risiken rechnen", erklärte Aiwanger.
Die von den Bayerischen Staatsforsten vorgesehene Einbindung der Kommunen bei Windkraftprojekten wird zudem von einem neuen Aufsichtsratsbeschluss abgesichert.
BaySF-Vorstandsvorsitzender Martin Neumeyer: „Die Bayerischen Staatsforsten sind in ganz Bayern eng mit den Kommunen verbunden. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir auch künftig die Windenergie-Planungen im Staatswald mit den jeweiligen Standortgemeinden abstimmen und ihre Belange – soweit wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll – in die entsprechenden Auswahlverfahren aufnehmen. Aufgrund der immer sichtbarer werdenden Auswirkungen des Klimawandels stehen die Bayerischen Staatsforsten mit ihrer großen Flächenverantwortung aber in der Pflicht, den Ausbau der erneuerbaren Energien auch im Staatswald zu beschleunigen."
Um die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern vor Ort zu gewährleisten, arbeitet Bayerns Wirtschafts- und Energieministerium derzeit an einem Entwurf eines Gesetzes, dass Investoren zu finanziellen Kommunal- und Bürgerbeteiligungen bei den erneuerbaren Energien verpflichtet.
Staatsminister Aiwanger: „Die Kommunal- und Bürgerbeteiligung bei Wind und PV ist ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung und stärkt die Akzeptanz vor Ort. Eine verbindliche Beteiligung der Kommunen und auch erstmals der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, wie wir sie in unserem Gesetzentwurf vorsehen, wird ein weiterer wichtiger Baustein sein, den Ausbau der Erneuerbaren Energien entscheidend voranzubringen. Wir erweitern die Teilhabe der Bevölkerung spürbar, schaffen eine verlässliche Einnahmequelle für Kommunen und erhöhen die regionale Wertschöpfung. Auch hier geht Bayern voran.“
Aktuell ist die Beteiligung von Kommunen nach Paragraf 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelt. Die Vorschrift ermöglicht es Anlagenbetreibern, betroffene Kommunen auf freiwilliger Basis mit bis zu 0,2 ct/kWh an den Einnahmen von Windenergieanlagen an Land (WEA) sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu beteiligen. "Wir haben uns beim Bund auf eine verpflichtende und bundesweit einheitliche Vorschrift eingesetzt. Leider ist derzeit nicht erkennbar, dass eine derartige Regelung auf den Weg gebracht wird. Daher gehen wir es jetzt in Bayern selber an. Die Bürger müssen vom Ausbau Erneuerbarer profitieren."