Elektronische Rechnungslegung

Als öffentlicher Auftraggeber setzen wir die aktuellen Regelungen zur Elektronischen Rechnungslegung auf der Grundlage der Bayerischen E-Government-Verordnung um: Ab sofort können Sie Ihre Rechnungen elektronisch bei uns einreichen. Sie sparen Zeit und Porto, wir können Ihre Rechnung noch schneller prüfen, bearbeiten und bezahlen.

Elektronische Rechnungen sind Rechnungen in einem elektronischen Format (z.B. XRechnung, PDF, ZUGFeRD), die wie eine Papierrechnung ausgestaltet sind und auch im Rechtsverkehr wie eine solche behandelt werden.

Wir bevorzugen alle Rechnungen und Gutschriften (Rechnungskorrekturen) in elektronischer Form. Mit der Bezahlung Ihrer elektronischen Rechnung ist unsere Zustimmung zur Elektronischen Rechnungslegung erteilt. Sie rechnen Ihre Lieferungen und Leistungen dann nur noch auf diesem Weg ab. Bitte verzichten Sie darauf, uns Rechnungen in elektronischer Form und gleichzeitig per Post zu übermitteln.

Die wichtigsten Informationen zur Elektronischen Rechnungslegung sind für Sie nachfolgend zusammengestellt. Bei Fragen dazu sind wir gerne für Sie da (support-rechnung@baysf.de).

Häufige Fragen

Liste der Geschäftsbereiche der Bayerischen Staatsforsten AöR

Zentrale Rechnungsadresse:

Bayerische Staatsforsten AöR
Nennung des betreffenden Geschäftsbereichs lt. nachstehender Liste
Postfach 20 01 08
93060 Regensburg

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