Konformitätserklärung zur Barrierefreiheit

Die Bayerischen Staatsforsten AöR (BaySF) sind bemüht, ihre Websites im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den zentralen Webauftritt der BaySF (www.baysf.de).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist bis auf folgende Ausnahmen mit dem Standard für Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Inhalte im PDF-Format werden von Dritten über das Content-Management-System der BaySF eingepflegt und angeboten. Die Einhaltung von Barrierefreiheits-Standards kann hierfür deswegen nicht zentral gewährleistet werden. Gerade ältere PDF-Dokumente sind unter Umständen nicht vollständig barrierefrei. Bei Rückfragen zu diesen Dokumenten oder für alternativen Zugang zu diesen Informationen kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Content-Provider.

Für eingebundene Videos stehen noch nicht in allen Fällen Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.

Für von zentraler Stelle eingebundene Bilder und Grafiken stehen vollumfänglich alternative Textbeschreibungen zur Verfügung. Für von dritter Stelle eingebundene Bildinhalte kann dies nicht in vollem Umfang gewährleistet werden. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Content-Provider.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04. Juni 2025 erstellt und wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Grundlage für die Erstellung der Erklärung ist der fortlaufende Test der Website der BaySF auf Basis von Code-Reviews, Live-Reviews der Website sowie einer regelmäßigen Überprüfung durch gängigen Software-Tools und Browser-Plugins.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 04. Juni 2025 überprüft.

Feedback und Meldung von Barrieren

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@baysf.de. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte könne sie unter info@baysf.de anfordern. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:



Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Kontakt:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html