Headerimage

Nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Staatsforsten: „Naturschutz im Steigerwald wird groß geschrieben“

Regensburg, 29. Juli 2016 - Nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Ablehnung von Anträgen des Bund Naturschutz und des Landesbund für Vogelschutz bezüglich eines Schutzgebietes „Geschützter Landschaftsbestandteil“ im Steigerwald erklären die Bayerischen Staatsforsten:

Niemand braucht Sorge haben, dass der Naturschutz im Steigerwald jetzt zu kurz kommen würde. Im Gegenteil: „Die Bayerischen Staatsforsten als Verantwortliche für die Staatswaldflächen stehen dafür ein, dass der Naturschutz im Steigerwald auch künftig groß geschrieben wird“, erklärt Ulrich Mergner, der für den Steigerwald zuständige Forstbetriebsleiter von Ebrach. Da die Staatsforsten zur vorbildlichen Waldpflege und –bewirtschaftung verpflichtet sind, gehört ein wirksamer Waldnaturschutz zu den wesentlichen Aufgaben der Staatsforsten. Mergner betont, dass gerade unter seiner Verantwortung der Naturschutz im Steigerwald in vorbildlicher Weise ausgebaut wurde. Dazu gehören zusätzliche Naturwaldreservate, Biotopbäume, Methusalembäume und ein Totholzkonzept. Mergner: „Und wir gehen jetzt noch einen Schritt weiter. In dem vor Gericht umstrittenen Waldstück werden wir sogenannte Trittsteine einrichten, in denen sich die Natur ohne Eingriff von außen natürlich entwickeln kann. Diese Trittsteine werden wir zu einem Netzwerk für die Waldarten verbinden.“