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„Alter Falter“: Schwammspinner setzt Wäldern und Gemeinden zu

Eigelege des Schwammspinners an einer Hainbuche in unmittelbarer Nähe zu einer Siedlung der Stadt Arnstein (Foto: BaySF).

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Forstbetrieb Arnstein steht an der Seite verschiedener Gemeinden bei der Eingrenzung möglicher Beeinträchtigungen durch den Schwammspinner

24. März 2020, Arnstein - Nicht nur die Trockenheit der zurückliegenden Jahre und der Borkenkäfer machen den Wäldern auf der Fränkischen Platte im Bereich des Forstbetriebs Arnstein zu schaffen. Auch ein vermehrtes Auftreten eines Falters – dem Schwammspinner – setzt den Wäldern und sogar angrenzenden Gemeinden und Ihren Bürgerinnen und Bürgern zu.

Das in enger Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung und der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft durchgeführte Monitoring des Schwammspinners hat für verschiedene Staatswaldbereiche des Forstbetriebs Arnstein erhöhte Gelegedichten des Insekts ergeben. In einigen Fällen soll nun zum Schutz des betroffenen Waldgebiets eine Behandlung mit einem Pflanzenschutzmittel erfolgen.

Aus den Erfahrungen des zurückliegenden Jahres hat der der Forstbetrieb entschieden, Gemeinden mit waldnahen Siedlungsbereichen aktiv in den Umgang mit dem Schwammspinner einzubinden. In einem Gemeindeteil kam es 2019 in Folge der Abwanderungen von unzähligen Schwammspinnerraupen aus dem Wald in die angrenzenden Gärten zu erheblichen Beeinträchtigungen der betroffenen Anlieger.

Ziel des Forstbetriebs ist es, gemeinsam mit den für den Schutz Ihrer Bürgerinnen und Bürger verantwortlichen Gemeinden vorausschauend derartigen Folgen eines Schwammspinnerbefalls in Siedlungsnähe vorzubeugen. Hierzu hat der Forstbetrieb bereits weit vor dem Schlupf der Schwammspinnerraupen betroffene Gemeinden über den festgestellten Schwammspinnerbefall, geplante Behandlungen mit einem Pflanzenschutzmittel sowie weitergehende Möglichkeiten zur Abwehr der Raupen informiert.

Der Forstbetrieb steht an der Seite der betroffenen Gemeinden und hat wo nötig personelle, logistische und organisatorische Unterstützung bei notwendigen Abwehrmaßnahmen zugesagt.