
Vergabeplattform Deutsche eVergabe
Ausschreibungen der Bayerischen Staatsforsten werden in elektronischer Form veröffentlicht und ausschließlich über ein Online Vergabeportal abgewickelt. Hintergrund ist eine Modernisierung des Vergaberechts, welche öffentliche Auftraggeber u.a. zur elektronischen Vergabe verpflichtet.
Die Veröffentlichungstexte und die Vergabeunterlagen der elektronischen Vergabeverfahren befinden sich auf der e-Vergabe-Plattform. Bei EU-weiten Verfahren wird zusätzlich die Auftragsbekanntmachung auf der Homepage des Amtes für Veröffentlichungen der EU über die jeweils veröffentlichten Vergabeverfahren publiziert.
Übergreifende Informationen und Näheres zur Nutzung der eVergabe für den Einkauf von Liefer-und Dienstleistungen und Bauleistungen finden Sie nachfolgend.
Übergreifende Informationen
Technische Voraussetzungen
Zur Einsicht und Teilnahme an Ausschreibungen der Bayerischen Staatsforsten benötigen Sie folgende technische Voraussetzungen:
- PC/Laptop mit Internetzugang
- E-Mail Adresse
- Adobe Reader (zum Lesen von PDF-Dokumenten)
- Keine Signaturkarten notwendig: Angebotsunterschrift in Textform nach §126b BGB
Registrierung
Kosten
Die Bayerischen Staatsforsten tragen sämtliche Verfahrenskosten. Für Bieter ist keine Mitgliedschaft notwendig und es fallen keinerlei Kosten an.
Support
Fragen zu Ausschreibungen müssen direkt online über das eVergabe-Portal (Bieterkommunikation) gestellt werden. Für technischen Support steht Ihnen die Firma Healy Hudson gerne zur Verfügung (www.deutsche-evergabe.de/home/help).
Suchen von Ausschreibungen
Die Ausschreibungen der Bayerischen Staatsforsten sind über die Deutsche eVergabe sichtbar.
Vergabebekanntmachung
Bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte sind die Bayerischen Staatsforsten AöR als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines Auftrags eine Vergabebekanntmachung mit dem Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln.
Die Vergabebekanntmachung umfasst unter anderem den Gesamtauftragswert (je Los), Anschrift des Auftragnehmers, Anzahl der eingegangenen Angebote (je Los).
Bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte erfolgt keine Bekanntgabe des Submissionsergebnisses.