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Windenergie

Bürger- und Kommunalfreundlichkeit an erster Stelle: Damit der Ausbau der Windenergie in Bayern zügig vorangebracht werden kann, haben die Bayerischen Staatsforsten ein Verfahren zur Bereitstellung von Staatswaldflächen für Windenergieanlagen entwickelt. Die größtmögliche Berücksichtigung der kommunalen Belange sowie eine wald- und flächenschonende Umsetzung von Windenergieprojekten und die Realisierung von Konzepten für Bürgerwindanlagen stehen für uns im Vordergrund.

Sie wollen mehr dazu wissen?

Auf dieser Webseite haben wir alle für Sie relevanten Informationen zusammengestellt.
Sie können uns auch persönlich erreichen:

  • Mail (windenergie@baysf.de)
  • Telefon (0941 6909 319) Montag bis Donnerstag jeweils 10 – 11 Uhr
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Weg zum Windrad

1. Flächenauswahl

  • BaySF identifizieren potenziell geeignete, windhöffige Staatswaldflächen
  • BaySF führen eine Vorprüfung wesentlicher Restriktionen durch, die einer Eignung entgegenstehen können (z.B. Abstand zur Wohnbebauung, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, Puffer zu Straßen/Bahnlinien)
  • Ergebnis: Projektfläche
     

2. Abstimmung mit Standortgemeinde

  • BaySF stimmen die kommunalen Belange der Standortgemeinde für die Projektfläche unter Beachtung rechtlicher Zulässigkeit ab
  • Als verpflichtende Vorgabe für die Bieter können bspw. folgende Belange rechtssicher in das Verfahren aufgenommen werden:
    • Begrenzung Projektfläche (z.B. Situierung, Abstände) oder Zahl WEA
    • Finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Bürgerenergiegesellschaft an Betreibergesellschaft, soweit unterhalb der Sperrminorität (24,9 %)
    • Finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG
  • Kommunale Belange, die nicht verpflichtend vorgegeben werden können, können als Wunsch der Kommune aufgenommen werden, wie z.B. Bürgerstrommodelle, Sitz der Betreibergesellschaft, etc.
  • Die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie einer Bürgerenergiegesellschaft an der Betreibergesellschaft bis zu 100 % kann im Wertungsteil besonders prämiert werden
  • Die Zustimmung zum geplanten Windprojekt erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates mit den abgestimmten kommunalen Belangen
  • Detailliertere Informationen zu rechtlichen Hintergründen finden Sie hier.

3. Auswahlverfahren Projektentwickler

  • durch kurzes Exposée zum Auswahlverfahren auf dieser Internetseite (www.baysf.de/windenergie). Unseren Newsletter zu aktuellen Ausschreibungen können Sie weiter unten abonnieren.
  • Start der Auswahlverfahren der BaySF wurde allen Interessenten im Bayerischen Staatsanzeiger allgemein bekannt gegeben
     

Mit Angebotsbeginn werden die Unterlagen für die Projektfläche über das Internetportal der Deutschen eVergabe bereitgestellt:

  • Verfahrensbrief mit Lageplan, Projektbeschreibung, Prüfungsmatrix, Entwurf Standortsicherungsvertrag, Musterpachtvertrag, Eigenerklärung Gesetztestreue, Flurstücksliste.
  • Angebote sind innerhalb der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
  • Unternehmen können Bietergemeinschaften bilden und ein gemeinsames Angebot abgeben (z.B. Kommune und Projektierer).
     

Wir prüfen die eingegangenen Angebote in zwei Schritten:

  • Erster Schritt:
    • Prüfung der Eignung des Bieters z.B. finanzielle Leistungsfähigkeit, Projektmanagementkompetenz bei der Realisierung von WEA im Wald, vollständige Umsetzung der kommunalen Belange, finanzielle Beteiligung § 6 EEG.
    • Erfüllt Bieter alle Kriterien, wird er als „geeignet“ eingestuft.
    • K.-O.-Kriterien: Bieter, die nicht alle Kriterien erfüllen, werden im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt!
    • Damit stehen nur Bieter zur Auswahl, die den kommunalen Willen vollumfänglich umsetzen, die Kommunen finanziell beteiligen und über Kompetenzen beim Bau und Betrieb von WEA im Wald verfügen.
       
  • Zweiter Schritt:
    • Wertung der Angaben des Bieters zur Projektrealisierung
    • Wertung erfolgt nach einem Punktesystem (Beispiel):
  • Der Bieter mit der höchsten Punktzahl wird für den Abschluss des Standortsicherungsvertrages für die Projektfläche ausgewählt.

Mehr Infos zu den Kriterien des Auswahlverfahrens finden Sie hier.

 

Wie kann der Wunsch nach Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Firmen und der Gemeinde an einer Betreibergesellschaft im Auswahlverfahren berücksichtigt werden?

  • Beteiligungsmöglichkeiten im Auswahlverfahren:
    • Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger und/oder
    • Beteiligung einer Bürgerenergiegesellschaft
      (in Anlehnung an § 3 Nr. 15 EEG 2023).
      Neben Bürgerinnen und Bürgern können auch Kommunen und örtliche Firmen Anteile an einer Bürgerenergiegesellschaft halten.
  • Beteiligungsangebote von Bietern über die als verpflichtende Vorgabe zulässige Beteiligung von 24,9 % hinaus, kann gestaffelt nach der Höhe der Beteiligung (bis zu 100 %) prämiert werden
  • Mit dieser Prämierung haben auch Bürgerenergiegesellschaften eine realistische Chance, den Wettbewerb für sich zu entscheiden.
  • Erzielt die Bürgerenergiegesellschaft bei der Bürgerbeteiligung, der waldschonenden Bauweise sowie dem Stromertrag und den Wirtschaftsrechnungen jeweils die höchste Punktzahl, kann für den Zuschlag auch ein geringeres Pachtangebot als das Höchstgebot ausreichend sein.
     

Abschluss des Standortsicherungsvertrags mit dem Bieter mit der höchsten Punktzahl.

  • Angebot des Bieters ist verbindlicher Bestandteil des StoSV. Dies beinhaltet bspw. die Verpflichtung zur Umsetzung der kommunalen Belange in der Laufzeit des StoSV (z.B. Beteiligung Bürgerinnen und Bürger).
     

4. Öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren

  • Projektentwickler (Vertragspartner des Standortsicherungsvertrages) führt die Voruntersuchungen durch und beauftragt die erforderlichen Gutachten.
  • Projektentwickler reicht nach Vorliegen der Unterlagen beim zuständigen Landratsamt den Antrag auf öffentlich-rechtliche Genehmigung des geplanten Windprojekts gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz ein.

Mit dem öffentlichen wettbewerblichen Auswahlverfahren stellen die BaySF sicher,

  • dass die kommunalen Belange der Standortgemeinde
  • durch einen leistungsfähigen Vertragspartner vollumfänglich erfüllt werden und
  • das Windprojekt zügig sowie wald- und flächenschonend umgesetzt werden kann


5. Errichtung und Inbetriebnahme

  • BaySF und Projektentwickler (Vertragspartner des Standortsicherungsvertrages) schließen nach Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung den Pachtvertrag für das Windprojekt
  • Projektentwickler bzw. Betreiber des Windprojektes errichtet die WEA und nimmt diese in Betrieb

Bereits realisierte und geplante Anlagen

Auf den Flächen der BaySF wurden bisher bereits 101 WEA realisiert. Derzeit sind aktuell 30 Standortssicherungsverträge für bis zu 150 neue WEA abgeschlossen. Mit den aktuell laufenden Auswahlverfahren werden es dann voraussichtlich 33 Standortsicherungsverträge für bis zu 160 neue WEA sein.

Wald und Windkraft

Mit einer vergleichsweise geringen Flächeninanspruchnahme erzeugen Windenergieanlagen über den Baumwipfeln umweltfreundlich regenerativen Strom ohne negative Auswirkungen auf den umliegenden Baumbestand.
Durch den Ersatz fossiler Energieträger kann die Windenergie darüber hinaus zu einer Verminderung klimaschädlicher Treibhausgase beitragen.
Nach Beendigung des Betriebs können Windenergieanlagen rückstandslos zurückgebaut, die Baumaterialien aus dem Wald entfernt und die ehemaligen Betriebsflächen wieder zu einem neuen artenreichen Mischwald entwickelt werden.

Mit dem Bau von Windenergieanlagen gehen Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die vom Vorhabenträger zu kompensieren sind. Mit der langjährigen Expertise im Bereich natur-, arten- und waldrechtlicher Kompensationsmaßnahmen auf Staatsforstflächen sowie als Betreiber eines gewerblichen Ökokontos stehen wir als Partner bei der Planung und Umsetzung erforderlicher Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung.

Hier finden Sie Informationen zum Ökokonto der Bayerischen Staatsforsten und zu unseren aktuellen Angeboten an bestätigten Ökokontoflächen!

Für Fragen zum Ökokonto sowie zum Leistungsportfolio der Bayerischen Staatsforsten bei Kompensationsmaßnahmen steht Ihnen Herr Korbinian Häuslschmid zur Verfügung.

Mehr zum Thema Energiegewinnung im Wald erfahren Sie in unserem Magazin Waldenergie – kostenlos nach Hause bestellen oder digital lesen!

 

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Neuigkeiten beim Auswahlverfahren

Zwei regionale Bietergemeinschaften werden im schwäbischen Landkreis Oberallgäu sowie im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck neun neue Windräder errichten.

Mehr Infos dazu: Hier.

Aktuelle Projektflächen