Wir schreiben das Jahr 2030. Die vergangenen fünf Jahre waren vor allem in Europa von einer schwachen wirtschaftlichen Entwicklung geprägt. Die deutsche Volkswirtschaft konnte im Schnitt nur ein Nullwachstum verzeichnen, was letztlich in einer wirtschaftlichen Depression endete.
Die holzverarbeitende Industrie wie z. B. der Bausektor oder die Möbelbranche, leidet verstärkt unter der geringen Nachfrage. Europaweit steigen die Arbeitslosenraten langsam aber stetig an. Von einer Robustheit der deutschen Ökonomie kann nicht mehr gesprochen werden. Die Steuereinnahmen und damit die Liquidität der öffentlichen Kassen gehen zurück.
Der Nachfrageeinbruch am Markt betrifft nahezu alle Wirtschaftsbereiche. So ist auch die Nachfrage nach Holz stark sinkend. Die schwache Nachfrage nach Holz führt ferner zu einem Verfall des Holzpreises um ca. 25 % und einem dauerhaft geringen Holzpreis von unter 50 € je Festmeter. Der allgemeine Konjunktureinbruch hat außerdem zahlreiche Unternehmensinsolvenzen zur Folge, da nicht in ausreichendem Maße Rücklagen gebildet wurden. Einige größere Holzabnehmer melden Konkurs an und stellen ihr Geschäft ein.
Aufgrund des massiven Rückgangs der Holznachfrage ist keine kostendeckende Bewirtschaftung des Staatswaldes möglich. Der Freistaat Bayern kann die Differenz aufgrund seines Haushaltsdefizits nicht ausgleichen. Es werden nur Gelder für die dringendsten Maßnahmen (Erholungs- und Schutzfunktion) bereitgestellt.
Aufgrund politischer Rahmenbedingungen wird den andauernden Forderungen nach Flächenstilllegungen nachgegeben, wobei die Privatwald- und Kommunalwaldbesitzer davon weitgehend ausgenommen sind. Ein Großteil des Rückzugs aus der Nutzung verbleibt damit auf den Staatswaldflächen.
Wegen reduzierter Investitionen in die Infrastruktur, wie z. B. Wegepflege, in Kulturen und Naturschutzprojekte, genießt die Forstbranche in der öffentlichen Wahrnehmung ein verstärkt negatives Image.
Zur Umsatzsteigerung regt die Bayerische Staatsregierung an, die Entwicklung neuer Geschäftsfelder zu forcieren, um mittel- bis langfristig unabhängig vom Holzmarkt zu werden. Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien auf Staatswaldflächen – z. B. durch Errichten weiterer Windkraftanlagen – werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verstärkt vorgenommen. Kompensationsregelungen für Flächenstilllegungen sollen in Zukunft das Umsatzminus verringern.