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Vogelschutz - Großvogelhorste im Wald

Im Wald brütende Großvogelarten sind mit Beginn der Brutzeit sehr störungsanfällig. Deutliche Störungen in dieser sensiblen Zeit können die Altvögel derart beunruhigen, dass sie ihr Revier aufgeben, den Horstbau abbrechen, nicht mit der Brut beginnen oder im schlimmsten Falle eine begonnene Brut aufgeben. Die Bewirtschaftung der Wälder etwa durch die Holzernte, die Jagd, menschliche Freizeitaktivitäten abseits der Wege oder sogar Tierfotografen können solche Störungen auslösen.

Die Großvogelarten zählen nach den Naturschutzgesetzen zu den besondersgeschützten Arten, die grundlos weder gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen. Daneben ist auch die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z.B. Horst, Horstbaum mit Umfeld) dieser Arten verboten. Um den gesetzlichen Schutz der Horste und der Bruten sicherstellen zu können, müssen diese erst einmal erkannt und dann bei der Bewirtschaftung der Wälder beachtet werden. Denn nur was man kennt, kann man auch schützen.

Gemeinsam haben Bayerische Staatsforsten und Landesbund für Vogelschutz eine Broschüre herausgegeben (siehe Marginalspalte) und die Inhalte zusätzlich für Sie in einer Multimedia Story aufbereitet: