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Schalenwild

Bezeichnung für die dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer. Die Bezeichnung „Schalen“ bezieht sich auf die Hufe oder Klauen. Zum heimischen Schalenwild zählt man z.B. Reh-, Rot-, Sika-, Schwarz- und Gamswild sowie Steinwild und Muffelwild. (vgl. auch Wald vor Wild)

Schlag

Allgemeine Bezeichnung für das Fällen von Bäumen oder für die Fläche, auf der Holz geerntet wird, vgl. Hieb.

Staatswald

Wald, der sich in staatlichem Eigentum befindet. Der Staatswald in Bayern dient nach Art. 18 des Waldgesetzes für Bayern dem allgemeinen Wohle in besonderem Maß und ist daher vorbildlich zu bewirtschaften.

Standortanpassung

Stanortangepasst ist ein Baumart dann, wenn sie auf dem vorhandenen Boden unter den gegebenen klimatischen Bedingungen stabile, leistungsfähige Wälder bildet.