F
Festmeter (fm)
Maßeinheit für Holz. Ein Festmeter ohne Rinde entspricht einem Kubikmeter (m³) reiner Holzmasse.
Forsteinrichtung
Die Forsteinrichtung ermittelt die wichtigsten Planungsgrößen für jeden Forstbetrieb. Ergebnisse sind u.a. die Baumartenverteilung nach Alter, Fläche und Vorrat sowie der Holzzuwachs. Die so erfassten Daten dienen der betrieblichen Planung und Steuerung zum Beispiel bei der Festlegung des Hiebsatzes.
Forstgrundstock
Das nicht zum Verbrauch bestimmte Sachvermögen des Staates – von Dienstgebäuden über den Staatswald und die Staatsbäder bis hin zu Kunstsammlungen in den Staatlichen Galerien – wird als Grundstockvermögen bezeichnet. Es ist nach Art. 81 der Bayerischen Verfassung in seinem Wertbestand zu erhalten. Der Grundstock ist in die Abteilungen „Allgemeine Landesverwaltung“ und „Forstgrundstock“ gegliedert.
Der Forstgrundstock ist als Sondervermögen und Teil des Grundstocks des Freistaates Bayern eingerichtet und als solches zu erhalten. Dieses Ziel wird unterstrichen durch die Bestimmungen des Art. 18 des Waldgesetzes für Bayern, wonach der Erlös aus der Veräußerung von Forstvermögen bevorzugt für den Ankauf von Wald und anderen der Bewirtschaftung des Staatswaldes dienenden Flächen und für die Ablösung von Forstrechten verwendet werden soll. Der Forstgrundstock wird vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen verwaltet.
Forstmaschinen
Spezialmaschinen, die für den Einsatz im Forstbetrieb konstruiert wurden; z. B. Forstschlepper, Vollernter, Entrindungsmaschinen.
Forwarder
Holzerntefahrzeug, das das geerntete Holz aus dem Bestand an die Forststraße transportiert. Von dort kann es zum Beispiel mit einem LKW abtransportiert werden.
