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Stellungnahme zu BN-Vorwürfen

In seiner Pressemitteilung wirft der Bund Naturschutz den Bayerischen Staatsforsten und insbesondere dem Forstbetrieb Ebrach vor, die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger vorsätzlich falsch über den geschützten Landschaftsbestandteil „Hohe Buchener Wald“ informiert zu haben. Insbesondere die Angaben zu dem Alter der Wälder und deren ökologischer Wertigkeit seien bewusst manipuliert worden. 

 

Fakt ist:

  • Das Alter und andere Parameter wie Vorrat und Zuwachs wurde durch ein statistisch abgesichertes Aufnahmeverfahren  erhoben. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist aus statistischer Sicht so präzise wie die Wahlprognose der Forschungsgruppe Wahlen. Demnach beträgt das durchschnittliche Alter der Oberschicht gerade einmal 90 Jahre und liegt damit exakt im Mittel des Staatswaldes im Steigerwald.
  • Das Alter eines Waldbestandes ist kein verlässlicher Parameter für dessen ökologische Wertigkeit. Ausschlaggebend dafür sind vielmehr Habitatstrukturen wie Faulstellen, Höhlen oder Totäste. Wichtig ist auch der Anteil von stehendem und liegendem Totholz sowie die Ausstattung mit Biotopbäumen. Die Inventurergebnisse zeigen, dass Totholzausstattung des „Hohen Buchener Waldes“ sich in den letzten Jahren wegen des Belassens des Kronenholzes im Zuge von Hiebsmaßnahmen deutlich verbessert hat. Mit rd. 22 Festmeter pro Hektar wird jedoch gerade einmal der Durchschnitt im gesamten Forstbetrieb erreicht.
  • Vor diesem Hintergrund handelt es sich keinesfalls  um ein ökologisch außergewöhnliches Waldgebiet. Man findet diese Waldbilder an vielen anderen Orten, auch außerhalb des Steigerwalds.  Es ist daher mit Nichten das Schützenswerteste,  was es an Laubwäldern gibt.
  • Offene Türen rennt der BUND Naturschutz ein, wenn er auf die Bedeutung von Biotopbäume und Biotopbaumanwärter in den jungen Wäldern verweist. Diese werden vom Forstbetrieb selbstverständlich geschont. Zudem verzichtet der Forstbetrieb bereits seit Jahren bewusst auf die Nutzung mächtiger Einzelbuchen im Rahmen seines Methusalemprogramms – unabhängig von ihrem Alter.

Die Informationen des BUND Naturschutz beruhen vermutlich auf fast 20 Jahre altem Kartenmaterial, welches auch vom Forstbetrieb bei der Erstellung des ersten Naturschutzkonzepts im Jahre 2006 verwendet worden waren. Zwischenzeitig haben sich die Wälder weiter verjüngt und weiterentwickelt. Dem wurde im Zuge der neuen Forsteinrichtung im Jahr 2012 Rechnung getragen.

Es ist weder bestritten oder gar vertuscht worden, dass es in diesem Gebiet ältere Einzelbäume oder kleinere Baumansammlungen gibt – ansonsten kann das Durchschnittsalter nicht 90 Jahre betragen. Diese Bäume sind zwar alles andere als uralt. Es wurde im Zuge der Inventur lediglich an einer Stelle ein Baum über 200 Jahre aufgenommen. Diese Bäume werden - wenn überhaupt noch - sehr extensiv genutzt. Selbst wenn die vom BUND Naturschutz angeblich ermittelten 90 ha auf zehn Teilflächen verteilt sind, kann jeder selber ausrechnen wie groß dann maximal die Einzelfläche ist.  

Es bleibt ein Geheimnis warum der BUND Naturschutz eine Verordnung mit 800 ha als notwendig erachtet, wenn er selber gerade mit Müh und Not 90 ha ältere Waldinseln als Kleinstparzellen identifiziert hat.

Der Forstbetrieb Ebrach hat mehrfach auf diese Zusammenhänge hingewiesen und auch die ausführliche Stellungnahme zum § 29-Gebiet zur Verfügung gestellt. Gerne steht der Forstbetrieb zu einer Vor-Ort-Begehung zur Verfügung, um die Missverständnisse über das Alter zu klären.

Die heutige Naturschutz-integrierte Bewirtschaftung durch den Forstbetrieb Ebrach hat die ökologische Qualität nachweislich erhöht. Der Vergleich der neuen mit den alten Inventurdaten belegt, dass Holzvorrat, Laubbaumanteil und Totholzmengen in den letzten Jahren angestiegen sind.

Mit einer großen Anzahl an kleinen Stilllegungsflächen (sog. Trittsteinen) vernetzt der Forstbetrieb zudem die beiden ökologisch wertvollen Naturwaldreservate Waldhaus und Brunnstube. Insgesamt sind im Forstbetrieb bereits seit Jahren 1000 Hektar flächig und weitere 700 Hektar in Form von Biotopbaumflächen aus der Nutzung genommen – zusammen doppelt so viel Waldfläche, als dem vom BUND Naturschutz geforderten geschützten Landschaftsbestandteil entspricht. Die Stilllegungsflächen des Forstbetriebs sind nach fachlichen Kriterien verteilt und entfalten damit eine wesentliche größere ökologische Wirkung als wenn sie geballt an einem Stück ausgewiesen würden, wie das der BUND Naturschutz fordert.  

Eine Unterschutzstellung des Gebietes bei Ebrach zur Sicherung der Artenvielfalt ist deshalb unnötig. Es ist fragwürdig, warum der BUND Naturschutz weiterhin eine Verordnung unterstützt, die seitens der Staatsregierung als rechtswidrig und damit nichtig eingestuft wird.