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Forstbetrieb Ebrach: Hiebsruhe im „Hohen Buchenen Wald“

Befürchtungen unbegründet

Zu dem vom Bund Naturschutz angekündigten Eilantrag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wegen angeblich geplanter Hiebsmaßnahmen im früheren Schutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald“ stellt der Leiter des Forstbetriebs Ebrach der Bayerischen Staatsforsten, Ulrich Mergner, klar: „Im bisherigen Schutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald“ herrscht bis auf Weiteres Hiebsruhe. Die Befürchtung von Hiebsmaßnahmen im bisherigen Schutzgebiet ist unbegründet.“
Zur Begründung wies Forstbetriebsleiter Mergner darauf hin, dass er das bisherige Schutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald“ in das aktualisierte und erweiterte Naturschutzkonzept der Staatsforsten für den Steigerwald einbeziehen wolle. Geplant sei, auch dort sogenannte naturschutzfachliche Trittsteine, in denen Hiebsruhe gilt, einzurichten. „Damit wollen wir der besonderen Bedeutung des Steigerwalds im Bereich der Biodiversität, des Artenschutzes und der Artenvielfalt Rechnung tragen. Wir wollen hier ein Vorzeigeprojekt für den Naturschutz im Staatswald realisieren“, so der Forstbetriebsleiter. Mergner: „Aktuell laufen die konkreten Planungsarbeiten hierzu. Deshalb herrscht im gesamten „Hohen Buchenen Wald“ bis auf Weiteres Hiebsruhe.“
Forstbetriebsleiter Mergner wies zudem darauf hin, dass der „Hohe Buchene Wald“ schon bisher als Vorbild für eine schonende Waldbewirtschaftung diente, die die Belange des Natur- und Artenschutzes in besonderer Weise berücksichtigt. Mergner: „Ich habe schon vielen tausend Besuchern dieses integrative Konzept auf Waldexkursionen vor Ort zeigen können.“