Headerimage

Bayerische Staatsforsten integrieren „Hohen Buchene Wald“ in erweitertes Naturschutzkonzept

Auch Überprüfung des Normenkontrollantrags angekündigt

Regensburg, 13.8.2015 – Nach der Entscheidung der Regierung von Oberfranken zur Aufhebung der Verordnung zum bisherigen Schutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald“ im Steigerwald wegen fehlender Rechtsgrundlage für die Ausweisung dieses 775 ha großen „Geschützten Landschaftsbestandteils“ kündigen die Bayerischen Staatsforsten eine Überprüfung ihres Normenkontrollantrags vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof an. „Die umstrittene Schutzgebietsverordnung ist hinfällig. Deshalb wird jetzt auch die Notwendigkeit unseres im April eingereichten Normenkontrollantrages gegen diese Verordnung überprüft“, so der Vorstandsvorsitzende der Staatsforsten Martin Neumeyer.

Zugleich kündigen die Bayerischen Staatsforsten an, dass das bisherige Schutzgebiet in das aktualisierte und erweiterte Naturschutzkonzept der Staatsforsten für den Steigerwald einbezogen wird und dort sogenannte naturschutzfachliche Trittsteine, in denen Hiebsruhe herrscht, eingerichtet werden. „Ich nehme den Naturschutz im Wald und damit die ökologische Funktion im Staatswald sehr ernst. Wir wollen im Steigerwald ein internationales Vorzeigeprojekt für integrativen Naturschutz im Wald schaffen. Dazu gehören Netzwerke aus Trittsteinen, Biotopholz, alt gewordenen Methusalembäumen, Naturwaldreservaten und Naturschutzgebieten. Damit wollen wir der besonderen Bedeutung des Steigerwalds im Bereich der Biodiversität, des Artenschutzes und der Artenvielfalt Rechnung tragen. Unser Konzept heißt: Schützen und nachhaltiges Nutzen auf der ganzen Staatswaldfläche“, so der Vorstandsvorsitzende der Bayerischen Staatsforsten.

Die Staatsforsten wollen auch gemeinsame Naturschutzprojekte mit Verbänden, Kommunen und am Wald interessierten Bürgern umsetzen. Neumeyer: „Alle am Naturschutz Interessierten sind eingeladen, im Staatswald gemeinsam mit den Staatsforsten solche Projekte umzusetzen.“