Das Biotop in der Sandgrube

Mit Hilfe der Bayerischen Staatsforsten entsteht in Sandabbaugebieten bei Nürnberg junger Mischwald

Sandgrube Seelach

Eine Sandgrube voller Leben: Sandgrube Seelach

Das Nürnberger Land gehört zu den sandreichsten Regionen Bayerns. Vor allem wertvoller Quarzsand für die Beton- und Sandsteinindustrie wird hier seit vielen Jahren abgebaut. Die dadurch entstandenen Sandgruben sehen auf den ersten Blick nicht besonders reizvoll aus. Für eine Reihe von Pflanzen und Tieren bieten aber genau diese offenen Sandstandorte neuen Lebensraum.

Wer in der Sandgrube Seelach tristes Ödland erwartet, wird enttäuscht. Denn neben großen Sandhängen im bereits still gelegten Teil des Abbaugebiets hat sich teilweise schon üppige Vegetation angesiedelt. Saftige junge Mischwälder ersetzen Kiefern-Monokulturen. Aktive Wiederaufforstung und natürliche Verjüngung werden in einigen Jahren für vitale Wälder in der Gegend sorgen. Verantwortlich dafür ist der Betreiber des Sandabbaus, unterstützt wird die Wiederaufforstung durch die Bayerischen Staatsforsten und die Naturschutzbehörden.

„Die Zusammenarbeit ist vorbildlich“, sagt Horst Dieter Fuhrmann von den Bayerischen Staatsforsten, der am Forstbetrieb Nürnberg für die weiteren Geschäftsfelder zuständig ist. Auf einer sieben Hektar großen stillgelegten Fläche zeigt sich das Ergebnis der Nachwuchsarbeit: Ein dichter Jungwuchs aus Eichen, Linden und Buchen. Die Bäume sind aber nur eine Seite der Medaille. „An den offenen Standorten finden eine Reihe von bedrohten Pflanzen und Tieren neuen Lebensraum“, erklärt Fuhrmann. An einigen Steilhängen hat sich die Uferschwalbe eingenistet, und auch die Ödlandschrecke findet hier ideale Brutmöglichkeiten.

Und auch für den Menschen hat die Gegend ihren Reiz: Einen Überblick über das verzweigte Wegenetz und die Erholungsmöglichkeiten in der Gegend gibt seit kurzem eine Tafel am Weg zum Birkensee. Der große Birkensee, entstanden ebenfalls durch den Sandabbau, ist seit Jahren ein beliebter Badeweiher, der kleine Birkensee ist als geschützter Landschaftsbestandteil nach Art. 12 BayNatschG ausgewiesen.

 



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