Partnerschaft zwischen Reitern und Staatsforsten besiegelt

Bild Reitkooperation

Das Bild zeigt von links nach rechts: Hans Peter Schmidt, Präsident des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes e.V.; Helmut Brunner, Bayerischer Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Aufsichtratsvorsitzender der Bayerischen Staatsforsten und Dr. Rudolf Freidhager, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Staatsforsten; Bildmitte: Haflinger Maxl

DOWNLOAD PRESSEBILD

(Zachenberg/Regensburg)  Reiter und Fahrer von Pferdegespannen sind im bayerischen Staatswald willkommene Besucher. Mit Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Bayerischen Reit- und Fahrverband e.V. (BRFV) und den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) wird das kostenfreie Reiten und Fahren im Rahmen des gesetzlich garantierten freien Betretungsrechts betont. Erstmalig steht den pferdehaltenden Betrieben und den Forstbetrieben der BaySF darüber hinaus eine Entscheidungshilfe bei der Abgrenzung zur gewerblichen Nutzung der Wälder zur Verfügung. Rund 60.000 Reiter nutzen derzeit die Forstwege im Staatswald. Rund 250 Kilometer davon sind ausgewiesene Reitwege.

Staatsminister Helmut Brunner, Aufsichtsratvorsitzender der Bayerischen Staatsforsten und selbst Pferdehalter, freut sich: „Die Rahmenvereinbarung ist der erfolgreiche Abschluss mehrjähriger und intensiver Gespräche zwischen dem Bayerischen Reit- und Fahrverband und den Bayerischen Staatsforsten, bei denen es gelungen ist, Vorbehalte abzubauen und das gegenseitige Verständnis für die Belange des Anderen zu vertiefen.“

Dr. Rudolf Freidhager, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Staatsforsten: „Wir sind froh über diese richtungsweisende und partnerschaftliche Lösung. Mit der Rahmenvereinbarung werden wir die vielfältigen Interessen aller Erholungssuchenden im Staatswald mit den Zielen des Forst- und Jagdbetriebs bestmöglich in Einklang bringen.“ Der Präsident des BRFV, Hans Peter Schmidt, betonte: „Wir haben alle viel über die Interessen des Anderen erfahren und freuen uns über die Kompromissbereitschaft und den offenen Dialog mit den Förstern.“

Die Bayerische Verfassung und das Bayerische Naturschutzgesetz garantieren Reitern und Fahrern das freie Betreten des Waldes auf dafür geeigneten Wegen. Der Bayerische Reit- und Fahrverband empfiehlt seinen Mitgliedern, die Rahmenvereinbarung zur Orientierung bei der Inanspruchnahme von Staatsforstgrund für Reit- und Fahrzwecke zu nutzen. Pferdehaltende Einrichtungen, wie beispielsweise Reiterhöfe, können auf dieser Grundlage mit den Forstbetrieben der Bayerischen Staatsforsten die Nutzung von Staatsforstgrund vertraglich regeln, soweit diese über das freie Betretungsrecht hinausgeht. Die Rahmenvereinbarung enthält Hinweise zur Durchführung organisierter Veranstaltungen und zu gewerblichen Nutzungen. Sie legt fest, dass gemeinnützig anerkannte Reit- und Fahrvereine im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben künftig geeignete Privatwege der Bayerischen Staatsforsten grundsätzlich kostenfrei nutzen können.

Als Fachverband für den Pferdesport im Bayerischen Landessportverband (BLSV) pflegt und fördert der Bayerische Reit- und Fahrverband (BRFV) den Reit-, Fahr- und Voltigiersport in Bayern. Eine seiner wesentlichen satzungsgemäßen Aufgaben ist dabei die Förderung des Pferdesports in der freien Landschaft zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung.



<- Zurück zu: Archiv

Kommentare

Kommentar schreiben





CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz  


 

Es sind noch keine Kommentare abgegeben worden