Waldbaugrundsätze der Bayerischen Staatsforsten
Artikel 18 Waldgesetz für Bayern und Artikel 3 des Staatsforsten- gesetzes verpflichten uns, den Staatswald vorbildlich unter Beachtung der Grundsätze einer naturnahen Forstwirtschaft zu bewirtschaften.
Die nunmehr vorliegenden Waldbaugrundsätze konkretisieren diese gesetzlichen Bestimmungen und stellen eine wesentliche Rahmenvorgabe für unser Handeln im Staatswald dar.
Sie wurden in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Forstverwaltung auf der Basis der Waldbaugrundsätze aus dem Jahre 1982/2001 weiterentwickelt und den aktuellen Ansprüchen der Gesellschaft an den Staatswald angepasst. So haben beispielsweise die Themen Klimawandel, Totholzanreicherung und Biomassenutzung Eingang gefunden.
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Kommentare
Hubertus Machiavelli
26.01.2009 - 19:49 Uhr
Hab leider nicht erwähnt, daß der Wald ja auch unsere gut ausgebildeten Entscheidungsträger zu finanzieren hat.
Und wenn man schon in A15 oder A16 im Staatsdienst ist, wie unser Amts?leiter oder jetzt Geschäftsführer für den Staatswald hier (ich erinnere, auch mir gehören rechnerisch 900 m²), dann muß man sich schon anstrengen, damit man die anderen übertrifft. Man will ja schließlich der Beste sein im Erfüllen des Plansolls! Vielleicht springt noch eine weitere unkündbare Berförderung raus? Oder was kann das sein, nach Stoiber??
Es haben doch schon längst andere die Macht übernommen.
Will eigentlich der Souverän (-das sind wir-), daß aus dem Wald, der 30% der Landesfläche ausmacht und Garant für sauberes Wasser, Klima, Erholungsraum, Rückzugsgebiet für wilde Tiere und CO2-Senke etc. ist, noch die letzte Kröte (€) rausgeholt wird und die letzte Kröte (quak) unter dem Rad des Harvesters landet?
Die nächste Reform kommt so sicher, wie zuletzt. Etwa alle 5 Jahre! Zurecht!! Oh Ihr Elite vor dem Herrn.
H.M
Hubertus Machiavelli
23.01.2009 - 19:14 Uhr
Sorry es waren im Burgwald 7000 fm wie ich aus informierten Kreisen erfahren haben.
Aber wie soll man denn mit anspruchsvollen Verjüngungsverfahren wirtschaften, wenn man nur einen Hilfsförster zur Verfügung hat?
Da könnten wir ja gleich wieder anfangen den Forstmeister zum Auszeichnen zu schicken. Was das kostet! Lieber nach dem Motto:
Links von der Zigarre alles weg!
Schließlich müssen wir aus dem Wald nicht nur die 500 Mrd für die Zocker finanzieren, sondern auch noch die Staatsfinanzen sanieren!
H.M.
Hubertus Machiavelli
14.01.2009 - 22:06 Uhr
Ich versteh nicht warum sich die Leute über die Abholzung des Burgwaldes bei Irsee aufregen. 4000 fm mag zwar etwas heftig ausschauen aber wenn das in 20 Jahren bei Hiebsreife durch Sturm stattfände, wärs auch so!
Wie soll man denn mit Femelschlag oder ähnlichem ein so grosses gleichartiges Fichtengebiet verjüngen? Ich find das gut, daß meine recherischen 900 m² am Staatswald vernünftig nach wirtschaftlichen Grundsätzen bewirtschaftet werden!
H.M.
vorname nachnahme
19.08.2008 - 15:44 Uhr
Wie will man eigentlich die vielen verschiedenen Grundsätze (wie z.B. Schutz- und Erholungsfunktion, Naturschutz, Landschaftspflege, Verbesserung der Artenvielfalt, Steigerung der Holzerzeugung bei gleichzeitigem Erhalt des Holzvorrats) verwirklichen?
Eine mögliche Antwort findet sich wohl hier:
"Dabei kann entsprechend den örtlichen Bedürfnissen sowie den Zielen
und Maßnahmen der Waldfunktionspläne nach Art.6 in dem jeweils erforderlichen Ausmaß eine der in Abs.1 genannten Aufgaben bevorzugt erfüllt werden..."
Wahrscheinlich ist die erforderliche und bevorzugte Aufgabe meist wohl die Steigerung der Holzerzeugung!
vorname nachname
19.08.2008 - 15:14 Uhr
"Der Boden ist zentrale Lebensgrundlage unserer Waldökosysteme und wird vor Beeinträchtigungen bewahrt."
Dies ist nur einer der vielen, im Pdf erwähnten Grundsätze.
Da fragt man sich natürlich warum dann trotz zugesicherter "Beachtung der Boden- und Witterungsbedingungen" gerne nach starken Regenfällen mit schwerem Gerät im Wald gearbeitet wird.
Oh, wie unaufmerksam von mir: Ich hatte doch glatt überlesen, dass man diesen Grundsatz nur "soweit wie möglich" umsetzen wird.