Keine Rechnung für Prozession im Staatsforst

Zum Beitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 13./14. Januar 2006: Der Vorwurf, das Unternehmen BAYERISCHE STAATSFORSTEN habe jetzt 180 Euro für eine Prozession zu einer Wallfahrtskirche in Herrieden (Lkr. Ansbach) in Rechnung gestellt, ist falsch.

16.01.2006 - Regensburg Wie Vorstandsvorsitzender Dr. Rudolf Freidhager mitteilte, hat das Unternehmen auf Initiative des Aufsichtsratsvorsitzenden, Forstminister Josef Miller, bereits Mitte Dezember die Kostenerhebung für alle nicht kommerziellen Veranstaltungen im Wald vorläufig ausgesetzt – solange, bis ein überarbeiteter Entgeltkatalog vorliegt und vom Aufsichtsrat beschlossen ist. Das neue Konzept soll die bisherigen, in der Kritik stehenden Richtlinien durch einfache, nachvollziehbare Regelungen ersetzen. Spätestens Anfang Februar wollen Miller und Dr. Freidhager das neue Konzept vorstellen.
Bei dem Fall in Herrieden will ein Trägerverein in Nachbarschaft zu einer alten Kapelle im Wald ein Marterl aufstellen und für regelmäßige Veranstaltungen und Wallfahrten nutzen. Hierfür ist ein Vertrag erforderlich, in dem die Verkehrssicherung geregelt wird, um etwaige Gefahren durch herabfallende Äste zu vermeiden. Forstbetrieb und Verein haben lediglich erste konstruktive Gespräche geführt, welche Möglichkeiten es hierfür gibt – z. B. Kauf oder Pacht der Grundfläche oder andere vertragliche Regelungen. Der örtlich zuständige Forstbetriebsleiter hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Details erst nach Vorliegen der neuen Entgeltregelung besprochen werden können.



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