Nur noch kommerzielle Veranstalter müssen zahlen
München – Nur noch bei kommerziellen Veranstaltungen im Wald werden die „Bayerischen Staatsforsten“ künftig eine Rechnung stellen. In allen übrigen Fällen zeigt sich das Unternehmen großzügig und unbürokratisch.
25.01.2006 - München Wie Aufsichtsratsvorsitzender Josef Miller im Landwirtschaftsausschuss des Landtags berichtete, sind Veranstaltungen von Vereinen und Institutionen, die als gemeinnützig anerkannt oder als Religionsgemeinschaften eingetragen sind, künftig kostenfrei. Auch für den unvermeidlichen Kfz-Einsatz muss nicht mehr gezahlt werden. Die Kostenfreiheit entbindet die Veranstalter allerdings nicht von einer Genehmigung, die Verkehrssicherungs- und Haftungsfragen regelt. Das in der Bayerischen Verfassung verankerte freie Betretungsrecht wird selbstverständlich auch weiterhin nicht angetastet: Spaziergänge, Wanderungen, Führungen und Radfahren auf den Forstwegen bleiben kostenfrei.
Kein Cent ist nach der neuen Konzeption für Waldkindergärten zu zahlen. Und auch für das Aufstellen von Ruhebänken wird kein Obolus mehr erhoben. Eine Genehmigung ist nach wie vor erforderlich. Weniger kompliziert als bisher ist das Aufstellen von Bienenständen: Nicht gewerbliche Imker zahlen kein Entgelt mehr, die Zufahrt zu den Ständen ist kosten-, aber nicht genehmigungsfrei.
Kostenpflichtig sind ab 1. Februar nur noch kommerzielle Veranstaltungen von nicht gemeinnützigen Organisationen. Genehmigungen werden restriktiv gehandhabt, kündigte der Minister an. Der Wald sei ein Ort der Ruhe und Erholung und ein Rückzugsraum für seltene Tier- und Pflanzenarten. Er dürfe nicht zum Rummelplatz werden. Deshalb sei das Befahren der Wege mit Auto oder Motorrad auf ein Minimum zu beschränken. Das Unternehmen lässt sich bei kommerziellen Veranstaltungen den Aufwand ersetzen oder partizipiert an den Einnahmen. Für Miller ist dies nur recht und billig, denn: „Die anfallenden Kosten für die Leistungen des Betriebes können nicht dem Steuerzahler angelastet werden.“
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