Erste Sitzung des Aufsichtsrats bei den Bayerischen Staatsforsten

Zwei Wochen nach dem Start des Unternehmens BAYERISCHE STAATSFORSTEN ist am Donnerstag der Aufsichtsrat unter dem Vorsitz von Forstminister Josef Miller in München zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten.

15.07.2005 - München Neben Miller gehören dem neunköpfigen Gremium Dr. Rudolf Rupprecht und Marian Freiherr von Gravenreuth als Vertreter der Wirtschaft, Dr. Michael Bauer (Finanzen)‚ Wolfgang Klug (Umwelt), Dr. Jürgen Hofmann (Wirtschaft) und Hermann Meyer (Forsten) als Vertreter der bayerischen Ministerien sowie Hubert Babinger und Gunther Hahner als Vertreter der Beschäftigten des 2.800 Mitarbeiter starken Unternehmens an. Die Bayerischen Staatsforsten mit ihren 41 Betriebsstandorten bewirtschaften den rund 720.000 Hektar großen Staatswald und 85.000 Hektar waldfreier Flächen wie Moore, Gewässer und Felsen.
Der Aufsichtsrat wird nach den Worten von Miller die Entwicklung des Unternehmens aufmerksam begleiten, ohne sich ins Tagesgeschäft einzumischen: „Die Bayerischen Staatsforsten sind bewusst so strukturiert, dass sie eigenständig agieren können.“ Der Aufsichtsrat bestimme die strategische Ausrichtung des Unternehmens und gebe grundsätzliche Leitlinien für die Unternehmenspolitik vor. Dabei vertrete er umfassend die Interessen des Eigentümers Freistaat Bayern und damit die seiner Bürgerinnen und Bürger. Den Handlungsspielraum für die Bayerischen Staatsforsten geben nach den Worten des Ministers das neue Waldgesetz für Bayern und das Gesetz zur Errichtung des Unternehmens unmissverständlich vor. Ziel sei eine ökonomisch tragfähige Waldbewirtschaftung, die auch den vielfältigen Anforderungen der Gesellschaft gerecht wird.

Dem Aufsichtsrat müssen alle Vorgänge von strategischer und grundsätzlicher Bedeutung zur Entscheidung vorgelegt werden. Dazu kommen die Feststellung von Wirtschaftsplan und Jahresabschluss sowie die Einwilligung zu bedeutenden Verträgen oder dem Kauf und Verkauf von Vermögenswerten. Ein Beirat mit Mitgliedern unterschiedlicher Verbände und Interessensgruppen steht Vorstand und Aufsichtsrat beratend zur Seite. Rechtsaufsichtsbehörde der Anstalt des öffentlichen Rechts ist das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten.



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